Energieausweis für Mischgebäude in Baden-Württemberg

Laden unten, Wohnung oben, Werkstatt im Hof: Wir klären, was Ihr Haus braucht, und liefern den Bedarfsausweis digital, ohne Vor-Ort-Termin.

Ein Mischgebäude in Baden-Württemberg braucht bis 31.12.2026 zwei Bedarfsausweise, einen für den Wohnteil und einen für den Nichtwohnteil. Wir stellen beide im Paket für 899 € aus statt für 1.298 € einzeln. Ab 01.01.2027 gilt ein einziger Bedarfsausweis für das ganze Haus, gerechnet in Zonen nach DIN/TS 18599. Die kostenlose Vorprüfung sagt Ihnen vorab, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen genügen.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Gründerzeit-Eckhaus mit Café im Erdgeschoss und Wohnungen darüber
Paket Mischgebäude bis 31.12.2026
Nichtwohnteil
Bedarfsausweis
Wohnteil
Bedarfsausweis
Einzeln
1.298 €
Lieferung
24 Stunden

899 €für beide

  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Gut zu wissen

Was gilt für ein Mischgebäude in Baden-Württemberg bis Ende 2026 und danach?

Bis 31.12.2026 bekommt ein Mischgebäude zwei Ausweise, ab 01.01.2027 genau einen. Das ist der ganze Unterschied, und er bestimmt, wann Sie bestellen sollten.

Die Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Nach heutigem Recht wird der Energieausweis für die Gebäudeteile getrennt ausgestellt, wenn der gewerbliche Anteil erheblich ist und sich Nutzung und Anlagentechnik wesentlich unterscheiden (§ 79 Abs. 2 GModG). Sie erhalten dann einen Ausweis für den Wohnteil und einen für den Nichtwohnteil. Beide gelten zehn Jahre.

Mit dem neuen Energieausweisrecht ab 01.01.2027 ändert sich das Verfahren. Das Haus wird als Ganzes bilanziert und nach DIN/TS 18599 in Zonen unterteilt, etwa Verkaufsraum, Büro und Wohnungen. Ein Verbrauchsausweis ist dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Für Ihr Haus kommt also nur der Bedarfsausweis in Frage.

Wir erstellen schon heute alles als Bedarfsausweis. Der Grund ist einfach: Er rechnet das Gebäude, nicht das Verhalten der Mieter. Bei einem Haus mit Bäckerei im Erdgeschoss und drei Wohnungen darüber sagt der Verbrauch wenig darüber, wie gut die Hülle ist.

Ein Paar, das Sie 2026 ausstellen lassen, bleibt zehn Jahre gültig. Sie müssen es 2027 nicht umschreiben.

02 Gut zu wissen

Ab wann ist der gewerbliche Anteil „nicht unerheblich“?

Als Faustregel gilt: Ab mehr als 10 % der Gesamtnutzfläche ist der gewerbliche Anteil nicht mehr unerheblich. Dann reicht ein einziger Wohnausweis nicht mehr aus.

Die Rechnung ist schnell gemacht. Ein Haus hat insgesamt 600 m² Nutzfläche, davon 90 m² Ladenfläche. Das sind 15 %. Der Laden zählt, und das Haus ist ein Mischgebäude. Liegt der Gewerbeanteil bei 40 m² von 600 m², also rund 7 %, ist er unerheblich, und das Haus wird wie ein Wohngebäude behandelt.

Zweite Bedingung: Nutzung und Technik müssen sich wesentlich unterscheiden. Eine Anwaltskanzlei in einer Wohnung mit derselben Gasheizung und denselben Fenstern ist energetisch fast Wohnen. Eine Metzgerei mit Kühltechnik, eigener Lüftung und langen Öffnungszeiten ist es nicht.

Wichtig für Sie: Sie müssen das nicht selbst entscheiden. In der kostenlosen Vorprüfung nennen Sie uns Flächen und Nutzungen, und wir sagen Ihnen, ob zwei Ausweise nötig sind, ob ein Wohnausweis genügt oder ob das Haus sogar ganz als Nichtwohngebäude läuft.

Ab 2027 gilt der Gedanke weiter. Sobald nicht unerhebliche Teile der Nutzfläche wesentlich anderen Zwecken als dem Wohnen dienen und die Technik sich unterscheidet, wird in Zonen gerechnet. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, klären wir in der kostenlosen Vorprüfung.

03 Gut zu wissen

Welche Mischgebäude sind in Baden-Württemberg besonders häufig?

Am häufigsten sind Häuser, in denen der Betrieb im Erdgeschoss oder im Anbau sitzt und die Familie darüber oder daneben wohnt. Das ist im Land des Mittelstands keine Randerscheinung.

In den Tälern rund um Stuttgart, im Remstal und im Neckartal wuchsen viele Familienbetriebe aus der Garage zur Werkstatt mit Wohnhaus. Aus diesen Anfängen entstanden Betriebe der Metallverarbeitung, des Werkzeugbaus und der Zulieferung. Wohnhaus und Halle stehen oft auf demselben Grundstück, manchmal unter einem Dach.

In den Hochschulstädten wie Tübingen, Heidelberg, Freiburg und Karlsruhe prägen Altbauten mit Laden, Praxis oder Büro im Erdgeschoss und Wohnungen in den Etagen das Bild. Im Schwarzwald und am Bodensee kommen Gasthöfe, Pensionen und Ferienwohnungen mit Inhaberwohnung hinzu. In den Weinorten sind es Weingüter mit Verkaufsraum, Vinothek und Wohnhaus.

Dazu kommt die Handwerksbreite: Bäcker, Schreiner, Elektriker, Sanitärbetriebe, Kfz-Werkstätten. Viele sitzen seit Generationen im selben Gebäude und haben es Stück für Stück erweitert.

Für Sie heißt das: Ihr Haus ist kein Sonderfall. Wir kennen diese Bauform, und die Berechnung folgt einem festen Schema. Entscheidend sind Flächen, Baujahr, Heizung und Nutzung der einzelnen Teile.

Typische Mischgebäude

  1. Zuliefererhalle mit Betriebsleiterwohnung im Neckartal

    Eine Dreherei mit Fertigungshalle aus den 1970er Jahren, daneben ein zweigeschossiges Wohnhaus, über einen Flur verbunden. Die Halle hat eine eigene Gasheizung mit Strahlern, das Wohnhaus eine Zentralheizung. Hier trennen sich Nutzung und Technik deutlich. Bis Ende 2026 sind zwei Ausweise nötig, ab 2027 ein Bedarfsausweis mit getrennten Zonen für Halle, Büro und Wohnung.

  2. Praxis mit Wohnung in einem Altbau in Freiburg

    Im Erdgeschoss eine Hausarztpraxis, darüber zwei Wohnungen, Baujahr vor dem Ersten Weltkrieg. Die Praxis liegt klar über 10 % der Nutzfläche und hat andere Nutzungszeiten und Lüftungsbedarf. Die Fassade bleibt oft unverändert, die Heizung wurde erneuert. Wir bilden Praxis und Wohnteil getrennt ab und zeigen, welche Maßnahmen sich lohnen.

  3. Hotel mit Inhaberwohnung am Bodensee

    Ein Familienhotel mit 20 Zimmern, Frühstücksraum und Küche, dazu eine Wohnung der Inhaber im Dachgeschoss. Der Hotelbetrieb mit Warmwasserbedarf und Gastronomie dominiert. Prüfen müssen wir, ob die Wohnung als eigener Gebäudeteil gilt. Die Zonen für Zimmer, Gastraum und Küche bestimmen später das Ergebnis, und die Lieferung bleibt bei 24 Stunden.

  4. Bäckerei mit Backstube und drei Wohnungen in Karlsruhe

    Verkaufsraum und Backstube im Erdgeschoss, drei vermietete Wohnungen in den Obergeschossen. Öfen, Kälte und Abwärme prägen den Energiebedarf der Backstube, nicht die Wohnungen. Ohne getrennte Betrachtung wäre das Ergebnis verzerrt. Wir rechnen beide Teile sauber und geben Hinweise zur Abwärmenutzung.

  5. Weingut mit Vinothek und Wohnhaus am Kaiserstuhl

    Ein Betrieb mit Keller, Vinothek und Familienwohnung unter einem Dach, über Generationen erweitert. Gewerbliche Anteile sind Keller, Verkauf und Büro, dazu eine Ferienwohnung. Kühlung des Kellers und Verkaufsräume unterscheiden sich stark vom Wohnen. Wir klären telefonisch, welche Teile beheizt sind, und ordnen die Flächen zu.

Festpreise

Was es kostet

Bis 31.12.2026: zwei Ausweise im Paket

Mischgebäude

899 € statt 1.298 €

  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Zonierung, bis zu 4 Nutzungszonen inklusive
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen
Kostenlos vorprüfen lassen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

04 Gut zu wissen

Warum lohnt sich das Paket für 899 € noch in diesem Jahr?

Weil Sie bis 31.12.2026 beide Ausweise zusammen für 899 € erhalten statt für 1.298 € einzeln. Das sind 399 € weniger, und der Wohnausweis ist praktisch geschenkt.

Die Rechnung: Der Bedarfsausweis für den Nichtwohnteil kostet 899 €. Der Wohnausweis kostet sonst 299 € für ein Einfamilienhaus oder 399 € für ein Mehrfamilienhaus. Zusammen wären das bis zu 1.298 €. Im Paket zahlen Sie 899 €, einen Endpreis ohne Umsatzsteuer, weil wir Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind.

Im Preis steckt, was bei beiden Ausweisen dazugehört: bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und zehn Jahre Gültigkeit. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Wer das Paket jetzt bestellt, hat noch einen weiteren Vorteil: Der Ausweis liegt vor, bevor Verkauf, Vermietung oder Verlängerung eines Vertrags ansteht. Bei der Besichtigung durch Interessenten muss er vorliegen. Fehlt er, drohen Bußgelder bis 10.000 €.

Nach dem Jahreswechsel gibt es das Paket in dieser Form nicht mehr, weil dann ohnehin nur noch ein Ausweis ausgestellt wird. Wenn ein Termin absehbar ist, bestellen Sie besser jetzt.

05 Gut zu wissen

Welche Unterlagen brauchen wir für Ihr Mischgebäude?

Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest. Fehlt etwas, fragen wir telefonisch nach oder bitten Sie um ein Foto. Einen Vor-Ort-Termin gibt es nicht.

Für die Berechnung sind vor allem diese Angaben wichtig:

Grundrisse und Schnitte, gern als Foto oder Scan der Bauakte. Daraus lesen wir Flächen und Raumhöhen. Hilfreich ist die Aufteilung nach Wohnen, Laden, Büro, Werkstatt, Lager und Gastraum.

Das Baujahr des Hauses und größerer Anbauten. Bei gewachsenen Betrieben unterscheiden sich Altbau und Hallenanbau oft um Jahrzehnte.

Ein Foto vom Typenschild der Heizung. Dazu die Energieträger, etwa Gas, Öl, Fernwärme oder Wärmepumpe, und ob es Lüftungs- oder Kälteanlagen gibt.

Angaben zu Fenstern, Dach und Dämmung, soweit bekannt. Ein paar Fotos von außen reichen, wenn Pläne fehlen.

Der Altausweis, falls vorhanden. Er hilft beim Abgleich, ersetzt aber die Berechnung nicht.

Bei Zulieferern und Handwerksbetrieben fragen wir zusätzlich nach Nutzungszeiten und Prozesswärme. Damit stellen wir sicher, dass die Zonen zur Realität passen.

Eine Checkliste zum Abhaken finden Sie im Ratgeber unter /ratgeber/checkliste-unterlagen/. Auch ein Teil der Unterlagen reicht für die Vorprüfung.

06 Gut zu wissen

Wie läuft der Ausweis für ein Mischgebäude Schritt für Schritt ab?

In vier Schritten, komplett per Telefon, E-Mail und Foto: Vorprüfung, Unterlagen, Berechnung, Lieferung.

Schritt eins: die kostenlose Vorprüfung unter /kostenlose-vorpruefung/. Sie schildern Ihr Haus in wenigen Sätzen oder schicken einen Grundriss. Wir sagen Ihnen, ob zwei Ausweise nötig sind, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen wir brauchen. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennen wir vorab einen verbindlichen Festpreis.

Schritt zwei: Sie bestellen, und wir fordern fehlende Angaben an. Offene Fragen klären wir am Telefon, oft in einem kurzen Gespräch.

Schritt drei: Wir berechnen das Gebäude nach DIN V 18599, trennen Wohn- und Nichtwohnteil, legen die Zonen fest und beantragen die Registriernummer beim DIBt.

Schritt vier: Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen erhalten Sie die Ausweise als PDF mit Modernisierungsempfehlungen.

Sollte etwas nicht stimmen, greift die Geld-zurück-Garantie.

Auskunft gibt es täglich unter Telefon und WhatsApp 0152 060 777 67. Dahinter steht Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen Energieausweise seit 2018, jeden mit Registriernummer.

Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG); Aushang bei starkem Publikumsverkehrzusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartWahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisnur noch Bedarfsausweis (energetische Bilanzierung nach § 81)
Effizienzklassekeine Klasse für Nichtwohngebäudeneu: A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude
Mischgebäudezwei Ausweise: Wohnteil und Nichtwohnteilein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis nötig
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung2026 ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre gültig

Ablauf

Drei Schritte. Kein Termin am Gebäude.

  1. 1

    Unterlagen schicken

    Pläne, Baubeschreibung, Fotos der Heizung, was Sie haben. Per E-Mail oder WhatsApp. Was fehlt, klären wir am Telefon.

  2. 2

    Kostenlose Vorprüfung

    Wir rechnen vorab und sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, was der Ausweis kostet und was er für Sie bedeutet.

  3. 3

    Ausweis in 24 Stunden

    Nach Ihrem Go und vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF.

Kundenstimmen

Was Kunden uns schreiben

„Besten Dank für die zügige Bearbeitung und die blitzschnelle Zusendung.“
★★★★★ Brune Immobilien, Brune Immobilien, Bremerhaven
  • „Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Zusendung des Energieausweises.“
    Horst Siemers, Degen + Siemers, Deutschland
  • „Vielen Dank für den Bedarfsausweis der auch recht gut ausgefallen ist. Mir hat die Zusammenarbeit gut gefallen und ich werde ab jetzt alle Energieausweise über Sie anfertigen lassen.“
    Malte van Mark, van Mark Immobilien, Weener
  • „Ich empfehle Sie sehr gerne, da Sie so unkompliziert sind und Sie so zügig bearbeiten!!!“
    Ilona Bleicher, HUG Immobilien, Hannover

Auszüge aus E-Mails unserer Kundinnen und Kunden, unverändert übernommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Mischgebäude

Brauche ich für mein Mischgebäude in Baden-Württemberg wirklich zwei Energieausweise?

Bis 31.12.2026 ja, wenn der gewerbliche Anteil erheblich ist, also über 10 % der Gesamtnutzfläche liegt, und sich Nutzung und Technik wesentlich unterscheiden. Dann wird der Ausweis für die Gebäudeteile getrennt ausgestellt. Ab 01.01.2027 gibt es einen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude mit Zonen.

Was kostet der Energieausweis für ein Mischgebäude?

Bis 31.12.2026 erhalten Sie beide Ausweise, Wohnteil und Nichtwohnteil, im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln. Das ist ein Endpreis, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Muss ich 2027 einen neuen Ausweis machen lassen, wenn ich 2026 zwei Ausweise habe?

Nein. Ausweise, die 2026 ausgestellt werden, bleiben zehn Jahre gültig. Eine Pflicht zum Umschreiben auf die neue Form gibt es nicht. Neu ausstellen müssen Sie erst, wenn die Gültigkeit abläuft oder ein Anlass nach dem Gesetz eintritt.

Kann ich bei einem Mischgebäude einen Verbrauchsausweis wählen?

Bis 31.12.2026 ist das bei Nichtwohngebäuden nach heutigem Recht möglich, wir empfehlen bei Gewerbe aber den Bedarfsausweis. Ab 01.01.2027 ist der Verbrauchsausweis nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Ein Mischgebäude braucht dann den Bedarfsausweis.

Braucht es einen Vor-Ort-Termin, damit Sie mein Haus berechnen können?

Nein. Wir arbeiten zu 100 % digital mit Ihren Unterlagen, Fotos und einem kurzen Telefonat. Fehlende Angaben wie Baujahr oder Heizung klären wir telefonisch oder per Foto. Einen Termin bei Ihnen vor Ort gibt es nicht.

Wie schnell erhalte ich den Ausweis?

Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Die Vorprüfung vorab ist kostenlos und zeigt, was noch fehlt. Je besser Grundrisse, Baujahr und Heizungsangaben vorliegen, desto kürzer läuft der Weg bis zur Lieferung.

Wann muss der Ausweis vorliegen, und was passiert, wenn er fehlt?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung durch Interessenten, ab 2027 auch bei der Verlängerung eines solchen Vertrags. Fehlt der Ausweis, kann ein Bußgeld bis 10.000 € fällig werden. Planen Sie ihn deshalb rechtzeitig ein.

Was ist, wenn mein Haus nur einen kleinen Laden hat?

Liegt der gewerbliche Anteil unter 10 % der Gesamtnutzfläche, gilt er als unerheblich, und das Haus wird wie ein Wohngebäude behandelt. Dann genügt ein Bedarfsausweis zu 299 € für ein Einfamilienhaus oder 399 € für ein Mehrfamilienhaus. Die kostenlose Vorprüfung klärt das für Sie.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Anrufen