Servicegebiete: Bedarfsausweis in ganz Baden-Württemberg

Vom Neckartal bis zum Bodensee, vom Schwarzwald bis zur Alb: Ihr Gebäude bekommt dieselbe Prüfung, denselben Festpreis und dieselbe Lieferzeit.

Wir erstellen Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude in jedem Ort Baden-Württembergs, in den vier Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Der Ablauf ist überall gleich: Sie schicken Unterlagen und Fotos, wir rechnen nach DIN V 18599 und liefern innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen, mit DIBt-Registriernummer, ohne Vor-Ort-Termin. Der Festpreis für ein Nichtwohngebäude beträgt 899 €, eine Anreise gibt es nicht und deshalb auch keinen Aufschlag für abgelegene Standorte.

Neckartal mit Altstadt, Sandsteinbrücke und Weinbergen

01 Gut zu wissen

Wie arbeiten wir in ganz Baden-Württemberg?

Ihr Standort spielt für den Ablauf keine Rolle, weil das Gebäude bei uns nicht besichtigt, sondern berechnet wird. Eine Zuliefererhalle im Neckartal, eine Zahnarztpraxis in Freiburg und ein Hotel am Bodensee durchlaufen denselben Weg: Sie nennen uns das Objekt, wir prüfen kostenlos vorab, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen fehlen, und erst danach entscheiden Sie über den Auftrag.

Was wir brauchen, ist überschaubar: Grundrisse oder Pläne, Baujahr, Angaben zur Heizung und Lüftung, zur Beleuchtung und zu den Nutzungen im Haus. Fehlt etwas, klären wir es telefonisch mit Ihnen, per WhatsApp oder anhand von Fotos, die Sie mit dem Handy machen. Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest.

Das Ergebnis ist ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für 899 € Festpreis. Enthalten sind bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und zehn Jahre Gültigkeit. Bei sehr großen oder komplexen Objekten, etwa einem Werksgelände mit mehreren Hallen, nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Alle Preise sind Endpreise, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Und falls Sie nicht zufrieden sind: Es gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Zur Rechtslage: Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) haben Sie bei Nichtwohngebäuden bis 31.12.2026 noch die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht, und für Nichtwohngebäude bleibt dann nur der Bedarfsausweis. Gerade bei Gewerbe empfehlen wir ihn von Anfang an. Mehr dazu im Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis im Gewerbe.

02 Gut zu wissen

Was unterscheidet die Regionen in Baden-Württemberg?

Die Gebäude. Baden-Württemberg ist ein Land des Mittelstands, und jede Region hat ihre eigene Mischung aus Branchen und Baujahren. Danach richtet sich, worauf wir bei der Vorprüfung achten.

Im Regierungsbezirk Stuttgart dominieren Maschinenbau, Automobil und Zulieferer. Dort stehen Produktionshallen mit Büroanbau, Entwicklungsgebäude und Bürostandorte, etwa in Stuttgart, Ludwigsburg, Sindelfingen und Böblingen. Oft sind es gemischte Nutzungen: Fertigung, Lager, Verwaltung unter einem Dach. Genau dafür sind die Nutzungszonen im Ausweis da. Auch im Osten des Bezirks, in Aalen und Schwäbisch Gmünd, sitzen viele Hidden Champions mit eigenen Werkhallen.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe treffen Büro- und Technologiestandorte, Hochschulstädte wie Karlsruhe und Heidelberg sowie die Industrie der Rhein-Neckar-Region in Mannheim und Weinheim aufeinander. Dazu kommen die Kurstadt Baden-Baden und die Goldstadt Pforzheim mit ihrer Handwerks- und Schmucktradition. In Heidelberg gibt es besonders viele denkmalgeschützte Häuser. Bei Denkmälern gilt: Die Ausnahme von der Ausweispflicht endet am 31.12.2026, ab 01.01.2027 brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis.

Im Regierungsbezirk Freiburg prägen Tourismus, Gastronomie und Handwerk das Bild: Pensionen und Hotels im Schwarzwald, Praxen und Büros in Freiburg, Betriebe in Offenburg, Lahr, Kehl und Lörrach, dazu die Bodenseestadt Konstanz und die Industrie in Singen und Villingen-Schwenningen. Hier fragen Betreiber oft nach Ferienhotels mit saisonaler Auslastung. Beim Bedarfsausweis zählt das Gebäude, nicht die Belegung im vergangenen Jahr.

Im Regierungsbezirk Tübingen liegen die Universitätsstädte Tübingen und Ulm, das Fahrzeug- und Maschinenbau-Umfeld von Reutlingen, Biberach an der Riß und Ravensburg sowie die Bodenseeseite mit Friedrichshafen. Auf der Schwäbischen Alb kommen Albstadt und Balingen mit ihren Werkstätten und Fertigungsbetrieben dazu. Typisch sind dort gewachsene Betriebsgelände, bei denen Hallen aus mehreren Jahrzehnten nebeneinanderstehen.

03 Gut zu wissen

Bekomme ich auch für Orte ohne eigene Seite einen Ausweis?

Ja. Die Städte auf dieser Seite sind Beispiele, keine Grenze. Ob Ihr Gebäude in einer Kreisstadt, in einem Dorf im Hohenlohischen oder in einem Gewerbegebiet an der Autobahn steht: Wir brauchen die Adresse, die Unterlagen und die Fotos, mehr nicht.

Gerade der ländliche Raum ist das Herz des baden-württembergischen Mittelstands. Hier stehen die Werkhallen der Hidden Champions, Autohäuser, Handwerksbetriebe mit Werkstatt und Verkaufsraum, Landgasthöfe und Hotels. Viele dieser Häuser wurden in mehreren Bauabschnitten erweitert. Das ist kein Hindernis: Wir rechnen die Abschnitte als eigene Zonen, solange die Unterlagen das erkennen lassen. Kurze Wege zu einem Fachmann vor Ort brauchen Sie dafür nicht.

Falls Sie unsicher sind, wann Sie überhaupt einen Ausweis brauchen, starten Sie mit der kostenlosen Vorprüfung. Sie nennt Ihnen den voraussichtlichen Energiebedarf, den Aufwand und den Festpreis, bevor Sie etwas bestellen. Wer ein Mischgebäude hat, etwa Laden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber, findet das Angebot unter Bedarfsausweis Mischgebäude: Bis 31.12.2026 stellen wir zwei Ausweise als Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln aus. Ab 01.01.2027 gibt es für solche Häuser einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen. Wohngebäude, also Einfamilienhäuser für 299 € und Mehrfamilienhäuser für 399 €, bekommen immer den Bedarfsausweis.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67. Oder nutzen Sie das Formular unter Kontakt.

Häufige Fragen

Fragen zu den Regionen

Kommen Sie für den Energieausweis zu mir ins Gebäude?

Nein. Wir arbeiten ohne Vor-Ort-Termin. Sie schicken Pläne, Angaben zur Technik und Fotos vom Handy, offene Punkte klären wir telefonisch. Deshalb ist die Entfernung zu Ihnen egal, und es gibt keine Anfahrtskosten.

Kostet der Ausweis im Schwarzwald oder am Bodensee mehr als in Stuttgart?

Nein. Der Festpreis für ein Nichtwohngebäude beträgt in ganz Baden-Württemberg 899 €, inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Nur bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen eigenen verbindlichen Festpreis.

Wie schnell habe ich den Ausweis, wenn mein Betrieb auf der Schwäbischen Alb sitzt?

Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Der Standort ändert daran nichts, denn die Berechnung nach DIN V 18599 läuft digital. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller sind wir fertig.

Brauche ich als Gewerbetreibender in Baden-Württemberg überhaupt einen Ausweis?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Nichtwohngebäudes müssen Sie Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Ab 01.01.2027 gilt das nach dem neuen Energieausweisrecht auch bei der Verlängerung eines Vertrags. Bis 31.12.2026 können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen, ab 2027 bleibt für Nichtwohngebäude nur der Bedarfsausweis.

Gilt der Ausweis auch für mein Mischgebäude mit Laden und Wohnungen?

Ja. Bis 31.12.2026 stellen wir zwei Ausweise, einen für den Wohnteil und einen für den Nichtwohnteil, im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln aus. Ab 01.01.2027 gibt es einen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, gerechnet in Zonen. Ein 2026 ausgestelltes Ausweispaar bleibt zehn Jahre gültig.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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