Servicegebiete: Bedarfsausweis in ganz Baden-Württemberg
Vom Neckartal bis zum Bodensee, vom Schwarzwald bis zur Alb: Ihr Gebäude bekommt dieselbe Prüfung, denselben Festpreis und dieselbe Lieferzeit.
Wir erstellen Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude in jedem Ort Baden-Württembergs, in den vier Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Der Ablauf ist überall gleich: Sie schicken Unterlagen und Fotos, wir rechnen nach DIN V 18599 und liefern innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen, mit DIBt-Registriernummer, ohne Vor-Ort-Termin. Der Festpreis für ein Nichtwohngebäude beträgt 899 €, eine Anreise gibt es nicht und deshalb auch keinen Aufschlag für abgelegene Standorte.

01 Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Bedarfsausweis für Gewerbe im Regierungsbezirk Stuttgart: Nichtwohngebäude 899 € Festpreis, DIBt-registriert, 100 % digital, Lieferung in 24 Stunden.
Stuttgart kreisfreie Stadt und Landeshauptstadt, rund 630.000 Einwohner
Heilbronn Stadtkreis (kreisfreie Stadt) im Regierungsbezirk Stuttgart, rund 130.000 Einwohner
Esslingen am Neckar Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Esslingen, rund 95.000 Einwohner
Ludwigsburg Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Ludwigsburg, rund 95.000 Einwohner
Sindelfingen Große Kreisstadt im Landkreis Böblingen, rund 65.000 Einwohner
Böblingen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Böblingen, rund 50.000 Einwohner
Waiblingen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Rems-Murr-Kreises, rund 55.000 Einwohner
Schwäbisch Gmünd Große Kreisstadt im Ostalbkreis, rund 60.000 Einwohner
Aalen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Ostalbkreises, rund 68.000 Einwohner
Göppingen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Göppingen, rund 58.000 Einwohner
Leonberg Große Kreisstadt im Landkreis Böblingen, rund 49.000 Einwohner
Bietigheim-Bissingen Große Kreisstadt im Landkreis Ludwigsburg, rund 44.000 Einwohner
Nürtingen Große Kreisstadt im Landkreis Esslingen, rund 41.000 Einwohner
Schwäbisch Hall Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Schwäbisch Hall, rund 41.000 Einwohner 02 Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Bedarfsausweis für Gewerbe im Regierungsbezirk Karlsruhe: Festpreis 899 €, mit DIBt-Registriernummer, 100 % digital, Lieferung in 24 Stunden nach Unterlagen.
Karlsruhe kreisfreie Stadt, rund 310.000 Einwohner
Mannheim kreisfreie Stadt, rund 315.000 Einwohner
Heidelberg kreisfreie Stadt, rund 160.000 Einwohner
Pforzheim kreisfreie Stadt, rund 125.000 Einwohner
Baden-Baden kreisfreie Stadt, rund 57.000 Einwohner
Rastatt Große Kreisstadt im Landkreis Rastatt, rund 50.000 Einwohner
Bruchsal Große Kreisstadt im Landkreis Karlsruhe, rund 46.000 Einwohner
Weinheim Große Kreisstadt im Rhein-Neckar-Kreis, rund 45.000 Einwohner
Ettlingen Große Kreisstadt im Landkreis Karlsruhe, rund 40.000 Einwohner
Sinsheim Große Kreisstadt im Rhein-Neckar-Kreis, rund 36.000 Einwohner 03 Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Bedarfsausweis für Gewerbe im Regierungsbezirk Freiburg: Festpreis 899 EUR, DIBt-registriert, digital ohne Vor-Ort-Termin, Lieferung in 24 Stunden.
Freiburg im Breisgau kreisfreie Stadt, Sitz des Regierungsbezirks Freiburg, rund 230.000 Einwohner
Konstanz Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Konstanz, rund 85.000 Einwohner
Villingen-Schwenningen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Schwarzwald-Baar-Kreises, rund 85.000 Einwohner
Offenburg Große Kreisstadt und Kreisstadt des Ortenaukreises, rund 60.000 Einwohner
Lörrach Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Lörrach, rund 49.000 Einwohner
Singen (Hohentwiel) Große Kreisstadt im Landkreis Konstanz, rund 48.000 Einwohner
Lahr/Schwarzwald Große Kreisstadt im Ortenaukreis, rund 47.000 Einwohner
Kehl Große Kreisstadt im Ortenaukreis, rund 38.000 Einwohner 04 Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude im Regierungsbezirk Tübingen: 899 EUR Festpreis, DIBt-Registriernummer, digital, ohne Vor-Ort-Termin, Lieferung in 24 h.
Tübingen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Tübingen, Sitz des Regierungspräsidiums, rund 91.000 Einwohner
Reutlingen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Reutlingen, rund 117.000 Einwohner
Ulm kreisfreie Stadt (Stadtkreis) an der Donau, gegenüber Neu-Ulm in Bayern, rund 127.000 Einwohner
Friedrichshafen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Bodenseekreises, rund 62.000 Einwohner
Ravensburg Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Ravensburg, rund 51.000 Einwohner
Biberach an der Riß Große Kreisstadt und Kreisstadt des Landkreises Biberach, rund 34.000 Einwohner
Albstadt Große Kreisstadt im Zollernalbkreis, rund 44.000 Einwohner
Balingen Große Kreisstadt und Kreisstadt des Zollernalbkreises, rund 34.000 Einwohner 01 Gut zu wissen
Wie arbeiten wir in ganz Baden-Württemberg?
Ihr Standort spielt für den Ablauf keine Rolle, weil das Gebäude bei uns nicht besichtigt, sondern berechnet wird. Eine Zuliefererhalle im Neckartal, eine Zahnarztpraxis in Freiburg und ein Hotel am Bodensee durchlaufen denselben Weg: Sie nennen uns das Objekt, wir prüfen kostenlos vorab, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen fehlen, und erst danach entscheiden Sie über den Auftrag.
Was wir brauchen, ist überschaubar: Grundrisse oder Pläne, Baujahr, Angaben zur Heizung und Lüftung, zur Beleuchtung und zu den Nutzungen im Haus. Fehlt etwas, klären wir es telefonisch mit Ihnen, per WhatsApp oder anhand von Fotos, die Sie mit dem Handy machen. Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest.
Das Ergebnis ist ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für 899 € Festpreis. Enthalten sind bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und zehn Jahre Gültigkeit. Bei sehr großen oder komplexen Objekten, etwa einem Werksgelände mit mehreren Hallen, nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Alle Preise sind Endpreise, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Und falls Sie nicht zufrieden sind: Es gilt unsere Geld-zurück-Garantie.
Zur Rechtslage: Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) haben Sie bei Nichtwohngebäuden bis 31.12.2026 noch die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht, und für Nichtwohngebäude bleibt dann nur der Bedarfsausweis. Gerade bei Gewerbe empfehlen wir ihn von Anfang an. Mehr dazu im Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis im Gewerbe.
02 Gut zu wissen
Was unterscheidet die Regionen in Baden-Württemberg?
Die Gebäude. Baden-Württemberg ist ein Land des Mittelstands, und jede Region hat ihre eigene Mischung aus Branchen und Baujahren. Danach richtet sich, worauf wir bei der Vorprüfung achten.
Im Regierungsbezirk Stuttgart dominieren Maschinenbau, Automobil und Zulieferer. Dort stehen Produktionshallen mit Büroanbau, Entwicklungsgebäude und Bürostandorte, etwa in Stuttgart, Ludwigsburg, Sindelfingen und Böblingen. Oft sind es gemischte Nutzungen: Fertigung, Lager, Verwaltung unter einem Dach. Genau dafür sind die Nutzungszonen im Ausweis da. Auch im Osten des Bezirks, in Aalen und Schwäbisch Gmünd, sitzen viele Hidden Champions mit eigenen Werkhallen.
Im Regierungsbezirk Karlsruhe treffen Büro- und Technologiestandorte, Hochschulstädte wie Karlsruhe und Heidelberg sowie die Industrie der Rhein-Neckar-Region in Mannheim und Weinheim aufeinander. Dazu kommen die Kurstadt Baden-Baden und die Goldstadt Pforzheim mit ihrer Handwerks- und Schmucktradition. In Heidelberg gibt es besonders viele denkmalgeschützte Häuser. Bei Denkmälern gilt: Die Ausnahme von der Ausweispflicht endet am 31.12.2026, ab 01.01.2027 brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis.
Im Regierungsbezirk Freiburg prägen Tourismus, Gastronomie und Handwerk das Bild: Pensionen und Hotels im Schwarzwald, Praxen und Büros in Freiburg, Betriebe in Offenburg, Lahr, Kehl und Lörrach, dazu die Bodenseestadt Konstanz und die Industrie in Singen und Villingen-Schwenningen. Hier fragen Betreiber oft nach Ferienhotels mit saisonaler Auslastung. Beim Bedarfsausweis zählt das Gebäude, nicht die Belegung im vergangenen Jahr.
Im Regierungsbezirk Tübingen liegen die Universitätsstädte Tübingen und Ulm, das Fahrzeug- und Maschinenbau-Umfeld von Reutlingen, Biberach an der Riß und Ravensburg sowie die Bodenseeseite mit Friedrichshafen. Auf der Schwäbischen Alb kommen Albstadt und Balingen mit ihren Werkstätten und Fertigungsbetrieben dazu. Typisch sind dort gewachsene Betriebsgelände, bei denen Hallen aus mehreren Jahrzehnten nebeneinanderstehen.
03 Gut zu wissen
Bekomme ich auch für Orte ohne eigene Seite einen Ausweis?
Ja. Die Städte auf dieser Seite sind Beispiele, keine Grenze. Ob Ihr Gebäude in einer Kreisstadt, in einem Dorf im Hohenlohischen oder in einem Gewerbegebiet an der Autobahn steht: Wir brauchen die Adresse, die Unterlagen und die Fotos, mehr nicht.
Gerade der ländliche Raum ist das Herz des baden-württembergischen Mittelstands. Hier stehen die Werkhallen der Hidden Champions, Autohäuser, Handwerksbetriebe mit Werkstatt und Verkaufsraum, Landgasthöfe und Hotels. Viele dieser Häuser wurden in mehreren Bauabschnitten erweitert. Das ist kein Hindernis: Wir rechnen die Abschnitte als eigene Zonen, solange die Unterlagen das erkennen lassen. Kurze Wege zu einem Fachmann vor Ort brauchen Sie dafür nicht.
Falls Sie unsicher sind, wann Sie überhaupt einen Ausweis brauchen, starten Sie mit der kostenlosen Vorprüfung. Sie nennt Ihnen den voraussichtlichen Energiebedarf, den Aufwand und den Festpreis, bevor Sie etwas bestellen. Wer ein Mischgebäude hat, etwa Laden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber, findet das Angebot unter Bedarfsausweis Mischgebäude: Bis 31.12.2026 stellen wir zwei Ausweise als Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln aus. Ab 01.01.2027 gibt es für solche Häuser einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen. Wohngebäude, also Einfamilienhäuser für 299 € und Mehrfamilienhäuser für 399 €, bekommen immer den Bedarfsausweis.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67. Oder nutzen Sie das Formular unter Kontakt.
Häufige Fragen
Fragen zu den Regionen
Kommen Sie für den Energieausweis zu mir ins Gebäude?
Nein. Wir arbeiten ohne Vor-Ort-Termin. Sie schicken Pläne, Angaben zur Technik und Fotos vom Handy, offene Punkte klären wir telefonisch. Deshalb ist die Entfernung zu Ihnen egal, und es gibt keine Anfahrtskosten.
Kostet der Ausweis im Schwarzwald oder am Bodensee mehr als in Stuttgart?
Nein. Der Festpreis für ein Nichtwohngebäude beträgt in ganz Baden-Württemberg 899 €, inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Nur bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen eigenen verbindlichen Festpreis.
Wie schnell habe ich den Ausweis, wenn mein Betrieb auf der Schwäbischen Alb sitzt?
Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Der Standort ändert daran nichts, denn die Berechnung nach DIN V 18599 läuft digital. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller sind wir fertig.
Brauche ich als Gewerbetreibender in Baden-Württemberg überhaupt einen Ausweis?
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Nichtwohngebäudes müssen Sie Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Ab 01.01.2027 gilt das nach dem neuen Energieausweisrecht auch bei der Verlängerung eines Vertrags. Bis 31.12.2026 können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen, ab 2027 bleibt für Nichtwohngebäude nur der Bedarfsausweis.
Gilt der Ausweis auch für mein Mischgebäude mit Laden und Wohnungen?
Ja. Bis 31.12.2026 stellen wir zwei Ausweise, einen für den Wohnteil und einen für den Nichtwohnteil, im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln aus. Ab 01.01.2027 gibt es einen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, gerechnet in Zonen. Ein 2026 ausgestelltes Ausweispaar bleibt zehn Jahre gültig.
Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.
Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.