Für Gewerbe, Praxen und Hallen in Baden-Württemberg erstellen wir den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zum Festpreis von 899 €, mit bis zu 4 Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, DIBt-Registriernummer und 10 Jahren Gültigkeit. Sie erhalten ihn innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen, alles läuft per Telefon, E-Mail und Foto, ohne Vor-Ort-Termin. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) haben Sie bei Nichtwohngebäuden bis 31.12.2026 noch die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch; ab 01.01.2027 gilt nur noch der Bedarfsausweis.
Die Halle im Neckartal steht seit drei Jahrzehnten, der Zulieferer im Erdgeschoss zahlt pünktlich, im Obergeschoss ist ein Büro frei geworden. Dann ruft ein Interessent an und fragt nach dem Energieausweis. Sie haben keinen. Oder einen, bei dem Sie nicht sicher sind, ob er noch gilt und ob er überhaupt zu Ihrem Gebäude passt.
In Baden-Württemberg ist das ein vertrauter Moment. Hier gehört dem Mittelstand vieles selbst: das Betriebsgebäude, die Werkstatt neben dem Wohnhaus, die Praxis im Erdgeschoss, die Pension im Schwarzwald. Eigentümer sind Unternehmer, keine Energieexperten. Wer ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet oder verpachtet, muss den Ausweis vorlegen, spätestens bei der Besichtigung durch den Interessenten. Fehlt er, drohen Bußgelder bis zu 10.000 € (§ 108 GModG).
Dazu kommt die Unsicherheit: Reicht ein Verbrauchsausweis? Was ändert sich 2027? Wie zählt man eine Halle mit Büroanbau und Betriebsleiterwohnung? Die Angebote, die Sie einholen, liegen weit auseinander, und keines erklärt, was am Ende im Dokument steht.
Und niemand möchte einen Gutachter durch den laufenden Betrieb führen, mitten in der Auftragsspitze. Das ist auch nicht nötig. Der Ausweis lässt sich aus Plänen, Rechnungen und ein paar Fotos rechnen.