Sie verkaufen ein Geschäftshaus in der Tübinger Altstadt, vermieten Büroflächen im Französischen Viertel oder verlängern den Mietvertrag für eine Praxis in Lustnau? Dann fragt irgendwann jemand nach dem Energieausweis: der Käufer, die Bank oder der Mietinteressent. Bei Nichtwohngebäuden verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) die Vorlage spätestens bei der Besichtigung. Wir lösen das in einem klaren Plan: Sie schicken, was Sie haben, wir sagen Ihnen vorab kostenlos, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, und liefern den Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Festpreis 899 EUR, mit DIBt-Registriernummer, ohne Vor-Ort-Termin. Seit 2018 stellen wir Energieausweise aus, alles läuft per Telefon, E-Mail und Foto.
Tübingen ist eine Wissensstadt. Die Universität mit mehr als 20.000 Studierenden, das Universitätsklinikum und mehrere Max-Planck-Institute prägen Beschäftigung und Gebäudebestand. Rund um Klinikum und Hochschule sitzen Arztpraxen, Labordienstleister, Apotheken, Büros und Wohnheime. Für Eigentümer heißt das: Viele Gewerbeflächen sind kleinteilig, werden häufig neu vermietet und wechseln bei Praxisübernahmen den Besitzer. Jeder dieser Anlässe löst die Vorlagepflicht aus.
Dazu kommt eine Gründerszene aus Biotechnologie, Medizintechnik und künstlicher Intelligenz. Bekannte Namen sind CureVac und Immatics aus der Biotechnologie, Erbe Elektromedizin aus der Medizintechnik und das KI-Forschungsnetzwerk Cyber Valley. Solche Unternehmen mieten oder kaufen Labor-, Büro- und Technikflächen. Ein Labor hat eine ganz andere Lüftung, Kühlung und Innenlast als ein Büro, deshalb teilen wir diese Gebäude nach DIN V 18599 in Nutzungszonen auf. Bis zu vier Zonen sind im Festpreis enthalten.
In der Altstadt, entlang der Neckarfront und in der Fußgängerzone dominieren Handel, Gastronomie und Dienstleistung, oft im selben Haus wie Wohnungen. Solche Mischgebäude sind in Tübingen die Regel und nicht die Ausnahme. Dazu kommen Gewerbeanteile in Lustnau und Derendingen. Wer in diesen Lagen verkauft oder neu vermietet, braucht je nach Nutzung einen Nichtwohngebäude-Ausweis oder ein Ausweis-Paket für Wohn- und Gewerbeteil. Wer mehrere Objekte besitzt, etwa ein Geschäftshaus in der Altstadt und Praxisräume in Lustnau, bekommt für jedes Gebäude einen eigenen Ausweis; die Unterlagen lassen sich aber gemeinsam in einer Vorprüfung klären. Das spart Rückfragen und Zeit.