Ihr Betrieb steht an der Riß, Ihre Halle stammt aus den Siebzigern, und der Käufer oder neue Mieter verlangt den Energieausweis? Dann geht es nicht um Papier, sondern um einen sauberen Abschluss. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) verlangt den Ausweis spätestens zur Besichtigung. Wir erstellen den Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude in Biberach digital und registriert, mit allen Zonen, die Ihr Haus braucht, bis zu vier sind im Festpreis von 899 EUR enthalten. Zuerst klären wir kostenlos, welche Unterlagen genügen und mit welcher Klasse Sie rechnen können. Danach liegt der Ausweis innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Biberach ist für seine Größe ein starker Industrie- und Forschungsstandort. Boehringer Ingelheim betreibt hier einen seiner größten Pharmastandorte, Liebherr baut in Biberach Baumaschinen und Krane, und mit Handtmann sitzt ein Maschinenbauer in der Stadt, dessen Anlagen in der Lebensmittelindustrie weltweit laufen. Dazu kommt die Hochschule Biberach mit Bauingenieurwesen, Architektur und Energie, die den Standort fachlich prägt. Rund um diese Großen hat sich ein dichtes Netz aus Zulieferern, Planungsbüros und Handwerksbetrieben gebildet.
Für Energieausweise heißt das: Der Bestand reicht von Laborgebäuden und Verwaltungsbauten über Werkhallen und Montageflächen bis zu Lagern und Logistikgebäuden. Viele dieser Bauten sind in mehreren Bauabschnitten gewachsen. Ein Gebäude hat dann Bürotrakt, Halle und Technikbereich mit unterschiedlicher Nutzung und Technik. Genau dafür sind die Nutzungszonen im Bedarfsausweis gedacht. Wir trennen sie sauber, damit der Ausweis die Wirklichkeit abbildet.
Die Altstadt mit Marktplatz, Spitalviertel und den Gassen um die Stadtpfarrkirche bietet kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Kanzleien und Praxen. Hier wechseln Geschäftshäuser den Besitzer oder die Mieter, oft mit Mischnutzung. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht: Für Nichtwohngebäude zählt dann nur der Bedarfsausweis, und es gibt Klassen von A bis G. Wir empfehlen ihn bei Gewerbe schon jetzt. Ein Praxisbeispiel: Ein Betrieb mit Verwaltungstrakt, Montagehalle und Lager wird in drei Zonen gerechnet, jede mit eigener Nutzung, Beheizung und Beleuchtung. Das gehört zum Festpreis. Wer später nur den Bürotrakt vermietet, hat die Werte für diesen Bereich schon sauber getrennt vorliegen. Das spart bei jeder Teilung, Verpachtung oder Erweiterung Zeit und Rückfragen.