Bedarfsausweis für Wohngebäude in Baden-Württemberg

Ein- und Mehrfamilienhäuser zwischen Bodensee und Main-Tauber: Festpreis 299 € (EFH) bzw. 399 € (MFH), per Telefon und Foto, mit DIBt-Registriernummer.

Für ein Wohngebäude in Baden-Württemberg erstellen wir den Bedarfsausweis zum Festpreis von 299 € (Einfamilienhaus) oder 399 € (Mehrfamilienhaus), mit DIBt-Registriernummer, zehn Jahren Gültigkeit und Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Wir arbeiten ohne Vor-Ort-Termin: Sie schicken Unterlagen und Fotos, den Rest klären wir telefonisch. Vorab sagt Ihnen die kostenlose Vorprüfung, welche Klasse realistisch ist.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Einfamilienhäuser aus den 1970er Jahren am Rand des Schwarzwalds
Festpreis Bedarfsausweis Wohngebäude
Einfamilienhaus
299 €
Mehrfamilienhaus
399 €
Lieferung
24 Stunden
Gültig
10 Jahre
  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Gut zu wissen

Warum bekommt ein Wohngebäude bei uns immer einen Bedarfsausweis?

Weil der Bedarfsausweis das Haus bewertet und nicht die Menschen darin. Er rechnet aus Baujahr, Hülle und Heizungstechnik, wie viel Energie das Gebäude braucht. Ein Verbrauchsausweis dagegen zeigt, wie sparsam oder großzügig die letzten Bewohner geheizt haben.

Das macht im Südwesten einen spürbaren Unterschied. Ein Reihenhaus in Esslingen, das drei Winter lang halb leer stand, sieht im Verbrauch glänzend aus. Dieselbe Familie mit vier Kindern im selben Haus sieht schlecht aus. Käufer und Mieter vergleichen aber das Gebäude, nicht die Vorbesitzer. Der Bedarfsausweis gibt beiden dieselbe Antwort.

Dazu kommt der praktische Vorteil: Der Bedarfsausweis enthält Modernisierungsempfehlungen, die sich auf die Bauteile beziehen. Wer ein Haus aus den 1960er Jahren in Reutlingen oder ein Fachwerkhaus in Schwäbisch Hall erbt, sieht damit schwarz auf weiß, wo sich Geld sparen lässt und wo nicht.

Für uns ist das eine feste Linie: Bei Wohngebäuden stellen wir ausschließlich Bedarfsausweise aus. Das gilt für Eigentümer, die verkaufen, ebenso wie für Vermieter in Tübingen oder Heidelberg, die Wohnungen an Studierende vergeben.

02 Gut zu wissen

Was bedeutet Best-Case-Berechnung bei meinem Haus?

Wo Angaben fehlen, setzen wir die fachlich vertretbar günstigste Annahme an, nicht die ungünstigste. Das nennen wir Best-Case-Berechnung. Die Annahmen bleiben nachvollziehbar und stützen sich auf das, was Sie uns zeigen können.

Ein Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren im Neckartal fehlt oft der Beleg, dass das Dach später gedämmt wurde. Ein Foto vom Dachboden oder eine alte Rechnung reicht, und die Dämmung fließt in die Rechnung ein. Ohne diesen Beleg müsste pauschal gerechnet werden, und das Haus rutscht in eine schlechtere Klasse.

Bedarfsausweise rechnen ohnehin vorsichtig. Wer unbelegt rechnet, verschenkt Punkte. Darum fragen wir vor der Berechnung gezielt nach: Wurden Fenster getauscht? Gibt es eine neuere Heizung? Liegt eine Rechnung vom Heizungsbauer vor?

Wie weit eine Klasse in Ihrem Fall gehen kann, sagt die kostenlose Vorprüfung vorab. Sie wissen also vor der Bestellung, womit Sie rechnen können. Zusagen für eine bestimmte Klasse geben wir nicht, denn das Haus entscheidet, nicht der Wunsch.

03 Gut zu wissen

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus?

Der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus kostet 299 €, für ein Mehrfamilienhaus 399 €. Beides sind Festpreise und Endpreise. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus, es kommt also nichts dazu.

Im Preis enthalten sind die Berechnung, die Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und die Gültigkeit von zehn Jahren. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 24 Stunden, sobald die Unterlagen vollständig sind. Und sollte etwas nicht stimmen, greift unsere Geld-zurück-Garantie.

Was zählt als Mehrfamilienhaus? Ein Haus mit mehreren Wohnungen, etwa das Zweifamilienhaus in Ludwigsburg oder das Mietshaus in Karlsruhe mit sechs Parteien. Gehört zum Haus ein erheblicher gewerblicher Teil, etwa eine Werkstatt, eine Praxis oder ein Laden im Erdgeschoss, ist es ein Mischgebäude. Dafür gibt es ein eigenes Angebot, siehe Mischgebäude.

Alle Preise im Überblick finden Sie unter Kosten. Wer wissen will, wo sein Haus ungefähr landet, nutzt vorab den Rechner.

Festpreise

Was es kostet

Festpreis

Bedarfsausweis Einfamilienhaus

299 €

  • Bedarfsausweis nach Gebäudesubstanz, unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Best-Case-Berechnung mit allem, was Ihr Haus hergibt
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung als PDF in 24 Stunden
Jetzt bestellen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

04 Gut zu wissen

Welche Unterlagen brauche ich für den Wohngebäude-Ausweis?

Schicken Sie, was Sie haben. Fehlendes klären wir mit Ihnen am Telefon, Vor-Ort-Termin gibt es keinen. Alles läuft über E-Mail, WhatsApp und Telefon unter 0152 060 777 67.

Hilfreich sind:

Baujahr und Wohnfläche, am besten mit Grundrissen oder Bauplänen aus der Bauakte. Fotos der Außenansicht aller Seiten, des Dachbodens, des Kellers und der Heizung. Ein Foto vom Typenschild des Heizkessels oder der Wärmepumpe. Hinweise zu Fenstern, Dämmung und Sanierungen, wenn Sie welche kennen, dazu Rechnungen, falls vorhanden.

Bei Häusern in Hanglage, wie sie im Schwarzwald oder rund um den Bodensee häufig sind, hilft ein Foto der Talseite. Dort liegt oft das Untergeschoss teilweise frei, und das verändert die Rechnung.

Wenn etwas fehlt, ist das kein Grund zu warten. Die kostenlose Vorprüfung zeigt Ihnen zuerst, was wirklich gebraucht wird. Eine Liste für größere Objekte steht in der Checkliste Unterlagen.

05 Gut zu wissen

Was gilt rechtlich für Wohngebäude, heute und ab 2027?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein Energieausweis vorliegen, unabhängig vom Baujahr. Das regelt § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Interessenten bekommen ihn spätestens bei der Besichtigung zu sehen, nach Vertragsschluss wird er übergeben.

Bis 31.12.2026 gilt: Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, wenn das Haus das Wärmeschutzniveau von 1977 nicht erreicht. Sonst besteht Wahlfreiheit. Bei Nichtwohngebäuden gilt bis Ende 2026 die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht: Nichtwohngebäude brauchen dann den Bedarfsausweis und erhalten Klassen von A bis G.

Für Wohngebäude bleibt die Skala von A+ bis H, auch ab 2027. Der Verbrauchsausweis ist künftig nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Wir empfehlen bei Wohngebäuden trotzdem immer den Bedarfsausweis. Und: Ab 2027 brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf oder Vermietung einen Ausweis, was in Heidelberg oder Freiburg manches Altstadthaus betrifft. Vertragsverlängerungen kommen als Anlass hinzu.

Wer 2026 einen Ausweis erhält, behält ihn zehn Jahre, eine Austauschpflicht gibt es nicht. Bei Fehlern drohen Bußgelder bis 10.000 €. Mehr dazu im Ratgeber zum Überblick.

Im Land kommt noch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg dazu: Laut Merkblatt des Umweltministeriums verlangt es beim Austausch des zentralen Wärmeerzeugers in Gebäuden, die am 1. Januar 2009 schon standen, grundsätzlich mindestens 15 % erneuerbare Wärme oder Ersatzmaßnahmen. Der Energieausweis ersetzt diesen Nachweis nicht. Prüfen Sie die aktuelle Fassung vor einem Heizungstausch.

Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG)zusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartBedarfsausweis Pflicht bei bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977 ohne Wärmeschutz-Niveau 1977, sonst WahlWahl zwischen Bedarf und Verbrauch, Verbrauch nur noch für reine Wohngebäude
EffizienzklassenA+ bis H nach EndenergieA+ bis H bleibt
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung10 Jahre, alte Ausweise bleiben gültig
FormPapier oder PDFdigital in maschinenlesbarem Format

Ablauf

Drei Schritte. Kein Termin am Gebäude.

  1. 1

    Unterlagen schicken

    Pläne, Baubeschreibung, Fotos der Heizung, was Sie haben. Per E-Mail oder WhatsApp. Was fehlt, klären wir am Telefon.

  2. 2

    Kostenlose Vorprüfung

    Wir rechnen vorab und sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, was der Ausweis kostet und was er für Sie bedeutet.

  3. 3

    Ausweis in 24 Stunden

    Nach Ihrem Go und vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF.

Kundenstimmen

Was Kunden uns schreiben

„Vielen Dank für die schnelle Erstellung und den Verzicht auf KI bei der Formulierung der Mail 😊“
★★★★★ Michael Borowsky, Norddeutsche Immobilien, Uetersen
  • „Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Sehr erfreulich, dass die Erstellung so schnell vorangeht.“
    Brune Immobilien, Brune Immobilien, Bremerhaven
  • „Die neue Seite gefällt mir gut. Sie ist sehr intuitiv und informativ gestaltet. Der Auftritt ist sehr gelungen.“
    Kamil Kaznowski, JUNG & WEISE Immobilienmakler, Deutschland
  • „Vielen Dank nochmals für die zügige Erstellung und die angenehme Zusammenarbeit.“
    Elyes Ben Brahim, Longhi Immo/Consult, Hannover

Auszüge aus E-Mails unserer Kundinnen und Kunden, unverändert übernommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Wohngebäude

Brauche ich für mein Haus in Baden-Württemberg einen Energieausweis, wenn ich nur vermiete?

Ja. Auch bei der Vermietung muss dem Interessenten ein Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, nach Vertragsschluss wird er übergeben. Ab 01.01.2027 gilt das auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags.

Wie schnell bekomme ich den Bedarfsausweis?

Innerhalb von 24 Stunden, nachdem alle Unterlagen vollständig bei uns sind. Fehlt etwas, melden wir uns telefonisch oder per WhatsApp und klären es mit Ihnen.

Muss jemand zur Besichtigung zu meinem Haus kommen?

Nein. Wir arbeiten ohne Vor-Ort-Termin. Sie schicken Unterlagen und Fotos, offene Punkte klären wir am Telefon.

Warum kein Verbrauchsausweis, der ist doch billiger?

Der Verbrauchsausweis misst das Verhalten der Bewohner, der Bedarfsausweis das Gebäude. Er ist vergleichbar, liefert Modernisierungsempfehlungen und bildet nicht zufällige Leerstände oder Sparsamkeit ab. Deshalb stellen wir bei Wohngebäuden nur Bedarfsausweise aus.

Was kostet ein Haus mit Einliegerwohnung?

Ein Haus mit zwei Wohnungen zählt als Mehrfamilienhaus und kostet 399 €. Ein reines Einfamilienhaus kostet 299 €. Beides sind Endpreise ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.

Was ist, wenn die Klasse schlechter ausfällt als erhofft?

Die kostenlose Vorprüfung vorab zeigt, welche Klasse realistisch ist, bevor Sie bestellen. Dank Best-Case-Berechnung nutzen wir jeden belegbaren Spielraum. Greift trotzdem etwas nicht, gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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