Bedarfsausweis für Ihr Gewerbegebäude in Baden-Württemberg: 899 € Festpreis

Ob Zuliefererhalle im Neckartal, Praxis in Freiburg oder Hotel am Bodensee: Sie schicken Grundrisse und ein paar Fotos, wir rechnen nach DIN V 18599 und liefern den registrierten Ausweis innerhalb von 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin.

Wer in Baden-Württemberg ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, muss nach § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) einen Energieausweis vorlegen. Wir erstellen den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für 899 € Festpreis, mit bis zu 4 Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch, ab 01.01.2027 gilt nur noch der Bedarfsausweis. Wir empfehlen ihn schon heute.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Büro- und Produktionsgebäude eines Maschinenbauers im Neckartal mit Weinbergen
Festpreis Bedarfsausweis Nichtwohngebäude
Norm
DIN V 18599
Zonen
bis 4 inklusive
Lieferung
24 Stunden
Gültig
10 Jahre

899 €inkl. Vorprüfung

  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Gut zu wissen

Wann muss ich für mein Gewerbegebäude in Baden-Württemberg einen Energieausweis vorlegen?

Immer dann, wenn das Gebäude den Besitzer oder den Nutzer wechselt: bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing. Das regelt § 80 GModG, und weil es Bundesrecht ist, gilt es in Ulm genauso wie in Mannheim oder im Hochschwarzwald.

Der Ausweis muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Das Baujahr spielt dabei keine Rolle. Auch eine Halle von 1962 braucht ihn, auch ein Bürohaus von 2015.

Drei typische Fälle aus dem Südwesten: Ein Maschinenbauer verkauft das alte Verwaltungsgebäude, weil die Firma in einen Neubau zieht. Ein Schreinerbetrieb in Esslingen vermietet die frühere Werkstatthalle an einen Nachfolger. Ein Familienhotel am Bodensee geht in die nächste Generation, und der Pächter wechselt.

Dazu kommen Neubauten und größere Umbauten: Nach Fertigstellung ist ein Bedarfsausweis fällig. Ausgenommen sind unter anderem kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche und, nur noch bis 31.12.2026, Baudenkmäler.

Wer es versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. In der Praxis ist die Abmahnung eines Mitbewerbers oder Verbands wegen fehlender Angaben in der Anzeige oft das größere Problem. Mit dem Ausweis in der Hand sind Sie auf der sicheren Seite.

Gut zu wissen: Auch in Anzeigen auf Immobilienportalen müssen bestimmte Angaben aus dem Ausweis stehen, sobald er vorliegt. Wer ihn früh hat, spart sich Nachfragen und Verzögerungen im Vermarktungsprozess.

02 Gut zu wissen

Was rechnet die DIN V 18599 bei einem Betrieb im Land der Tüftler eigentlich?

Die DIN V 18599 rechnet den Energiebedarf des ganzen Gebäudes: Wärmeschutz der Hülle, Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, getrennt nach Nutzungen und zusammengeführt zu einem Primärenergiebedarf.

Der Clou: Das Ergebnis hängt vom Gebäude ab, nicht von Ihnen. Ob Ihre Montagehalle im Zweischichtbetrieb läuft oder ein Vierteljahr leer stand, ändert den Bedarfsausweis nicht. Deshalb vergleichen Käufer und Mieter ihn gern, und deshalb eignet er sich für Betriebe mit schwankender Auslastung, wie sie im Maschinenbau und bei Zulieferern üblich sind.

Gerechnet wird mit einem festgelegten Referenzklima (Potsdam) und festgelegten Nutzungsprofilen. Ein Bürogebäude im milden Rheintal und ein Gästehaus auf der Schwäbischen Alb werden damit auf demselben Maßstab bewertet.

Bis 31.12.2026 gelten die Primärenergiefaktoren der heutigen Fassung, zum Beispiel 1,8 für Strom und 1,1 für Erdgas. Ab 2027 rechnet das Gesetz mit DIN/TS 18599:2025-10 und neuen Faktoren, etwa 1,5 für Strom.

Sie bekommen am Ende keinen Zahlenfriedhof, sondern eine lesbare Bilanz mit konkreten Hebeln: Wo geht Energie verloren, und was bringt welche Maßnahme?

Für Betriebe mit viel Technik lohnt der Blick auf die Details: Druckluft, Prozesskälte und Abwärme der Produktion gehören nicht zum Gebäude, Lüftung, Heizung und Beleuchtung dagegen schon. Diese Grenze ziehen wir gemeinsam mit Ihnen sauber, damit der Ausweis nur bewertet, was er bewerten soll.

03 Gut zu wissen

Wie teilt man ein Gebäude in Nutzungszonen auf?

Man trennt Bereiche, die sich in Nutzung, Temperatur, Lüftung oder Beleuchtung deutlich unterscheiden. Bis zu vier solcher Zonen sind im Festpreis enthalten.

Beispiel Zuliefererhalle im Neckartal: Zone 1 ist die beheizte Fertigung mit hohen Räumen, Zone 2 das Büro im Vorbau, Zone 3 das Lager mit Versand, Zone 4 Sozialräume und Kantine. Jede Zone hat eigene Raumhöhen, Solltemperaturen und Beleuchtungsstärken. Erst so wird sichtbar, dass die Hallenbeleuchtung aus den Achtzigern mehr Strom zieht als die ganze Büroetage.

Beispiel Hotel am Bodensee: Gästezimmer, Restaurant mit Küche und Wellnessbereich laufen mit völlig verschiedenen Zeiten und Temperaturen. Würde man alles in einen Topf werfen, wäre das Ergebnis ungenau.

Die Zonenbildung beeinflusst das Ergebnis spürbar. Zu grob gerechnet, und der Ausweis verschenkt Potenzial oder rechnet das Haus schlechter, als es ist. Zu fein, und es wird teuer, ohne dass das Ergebnis besser wird.

Wir schlagen die Zonen anhand Ihrer Grundrisse vor und stimmen sie telefonisch mit Ihnen ab. Hat Ihr Objekt deutlich mehr als vier Nutzungen, etwa ein großes Werksgelände, nennt Ihnen die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Auch Schulen, Institute und Verwaltungsgebäude in Hochschulstädten werden so zoniert: Hörsaal, Labor, Büro und Flur sind verschiedene Nutzungen mit eigenen Profilen. Am Ende steht eine Bilanz, die jede Zone einzeln ausweist und Ihnen zeigt, welcher Bereich den Ausschlag gibt.

04 Gut zu wissen

Was ändert sich 2027 für Nichtwohngebäude?

Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht des GModG. Für Nichtwohngebäude heißt das: nur noch Bedarfsausweis, erstmals Effizienzklassen A bis G und keine Ausnahme mehr für Baudenkmäler.

Die Klasse ergibt sich aus dem Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zu dem eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie und Nutzung. Klasse A bleibt Nullemissionsgebäuden vorbehalten. Wer deutlich mehr als das 3,5-Fache des Referenzwerts braucht, landet in G.

Weitere Neuerungen: Der Ausweis wird digital in maschinenlesbarem Format ausgestellt. Die Vorlagepflicht gilt auch, wenn ein Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert wird. In den Altstädten von Heidelberg oder Tübingen, wo viele Gewerbeflächen in denkmalgeschützten Häusern liegen, wird das spürbar.

Dazu kommt § 40 GModG: Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten ab 2030 und 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen mit Obergrenzen von 3,5-fach und 2,95-fach des Referenzwerts, mit mehreren Ausnahmen. Der Ausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus, er zeigt aber, wo Sie stehen.

Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig, ohne Austausch und ohne Umschreibung auf A bis G. Wer jetzt einen Bedarfsausweis machen lässt, hat die Rechnung damit auf Jahre erledigt.

Für Eigentümer bedeutet das: Wer ein Gebäude hält, das heute schlecht abschneiden würde, sollte die Zahl kennen, bevor ein Käufer oder Mieter danach fragt. Die kostenlose Vorprüfung sagt Ihnen vorab, in welchem Bereich Ihr Objekt liegen dürfte.

Nutzungen, für die wir rechnen

  1. Zuliefererhalle und Fertigung

    Montagehallen von Automobilzulieferern im Neckartal, im Raum Böblingen oder Heilbronn haben meist hohe Räume, starke Beleuchtung und einen kleinen Büroanteil. Mit Zonen für Halle, Büro und Lager zeigt der Ausweis, wo die Energie wirklich bleibt. Das hilft beim Verkauf ebenso wie bei der Vermietung an einen Nachfolgebetrieb.

  2. Verwaltung im Mittelstand

    Viele Hidden Champions haben Verwaltungsgebäude aus den Siebzigern und Achtzigern, die an die Produktion angebaut wurden. Beim Verkauf oder bei der Verpachtung an einen Konzern liegt der Bedarfsausweis in der Datenmappe schon bereit.

  3. Büro in Stuttgart und Karlsruhe

    In den Büroquartieren von Stuttgart und Karlsruhe gehen Flächen oft per Mieterwechsel weiter, und Interessenten fragen früh nach dem Energiebedarf. Auch Institute und Coworking-Flächen in Hochschulstädten wie Tübingen oder Konstanz fallen darunter.

  4. Arztpraxis und Gesundheitszentrum

    Eine Praxis in Freiburg im Altbau hat andere Anforderungen als ein Ärztehaus der Neunziger: Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung verändern die Bilanz. Wenn ein Nachfolger übernimmt, brauchen beide Seiten einen belastbaren Wert.

  5. Einzelhandel in der Innenstadt

    Ladenlokale in Fußgängerzonen wie der Heidelberger Hauptstraße oder der Freiburger Kaiser-Joseph-Straße wechseln den Mieter regelmäßig. Mit einem gültigen Ausweis geht die Anzeige mit vollständigen Pflichtangaben deutlich sicherer online.

  6. Hotel am Bodensee

    Hotels in Konstanz, Friedrichshafen oder Meersburg haben Zimmer, Gastraum, Küche und Wellness unter einem Dach. Wir bilden die Bereiche als eigene Zonen ab, damit Pächter und Käufer die Bilanz des Hauses richtig lesen. Ein Ausweis vor der Pächtersuche erspart späteres Nachfragen.

  7. Gasthof und Pension im Schwarzwald

    Familiengeführte Häuser mit saisonalem Betrieb und Holzbau aus verschiedenen Jahrzehnten sind rechnerisch eine eigene Aufgabe. Der Bedarfsausweis ignoriert die Saison und bewertet das Gebäude.

  8. Logistik und Lager an A5 und A8

    Lagerhallen entlang der Autobahnachsen sind häufig groß, schlicht gebaut und wenig beheizt. Kleine temperierte Bereiche wie Büro und Kommissionierung kommen als eigene Zone dazu. Auch Kühllager lassen sich als Zone abbilden.

  9. Autohaus und Kfz-Werkstatt

    Ausstellungsfläche mit Glasfassade, Werkstatt mit Hebebühnen und Teilelager haben ganz verschiedene Profile. Gerade bei Autohäusern im Land der Automobilindustrie wechseln Standorte häufig die Hand.

  10. Handwerksbetrieb mit Werkstatt und Büro

    Schreiner, Metallbauer und Installateure haben oft Werkstatt, Lager und Büro im selben Haus. Gibt es darüber eine Wohnung, kann es ein Mischgebäude sein, und bis Ende 2026 gilt unser Paketpreis. Die Wohnung zählt dann als eigener Teil.

Festpreise

Was es kostet

Festpreis

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

899 €

  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Zonierung, bis zu 4 Nutzungszonen inklusive
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen
Kostenlos vorprüfen lassen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

05 Gut zu wissen

Welche Unterlagen brauche ich für den Bedarfsausweis?

Für die meisten Objekte reichen Grundrisse und Schnitte, Angaben zu Baujahr und Flächen, ein Foto vom Typenschild der Heizung und ein paar Aufnahmen von Fassade, Fenstern und Dach.

Hilfreich sind außerdem: Angaben zu Lüftungs- und Kälteanlagen, zur Beleuchtung (Leuchtstoffröhre oder LED?) und zu späteren Umbauten oder Dämmungen. Für Hallen mit Prozesswärme oder Drucklufterzeugung genügt ein kurzer Hinweis, was zum Gebäude gehört und was zur Produktion.

Was Sie nicht haben, ist kein Drama. Bei Betrieben, die über Jahrzehnte gewachsen sind, fehlen Pläne häufig. Dann reicht eine Skizze mit Maßen oder ein Foto vom Fluchtplan an der Wand. Fehlende Details klären wir am Telefon, und wo wir mit Annahmen arbeiten müssen, wählen wir vorsichtige Werte.

Und wenn Sie unsicher sind, was alles gebraucht wird: Die kostenlose Vorprüfung listet es für Ihr Objekt auf, bevor Sie bestellen. Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest.

Bei Verwaltungen und Maklern kommen die Unterlagen oft aus dem Exposé oder der Bauakte. Auch das ist in Ordnung. Wichtig ist nur, dass Fläche, Baujahr und Heizart zueinander passen.

Schicken Sie die Unterlagen gern in Teilen. Ein Foto vom Typenschild heute, der Grundriss morgen: Wir sammeln mit, ordnen ein und melden uns, sobald alles beisammen ist.

06 Gut zu wissen

Was kostet ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

899 € Festpreis, inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.

Eine Anfahrtspauschale gibt es nicht, weil niemand anreist. Die Preise sind Endpreise: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus.

Bei sehr großen oder komplexen Objekten, zum Beispiel einem Werksareal mit mehreren Hallen, nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Es gibt also keine Überraschung auf der Rechnung.

Zum Vergleich mit dem Markt: Online-Angebote für Nichtwohngebäude liegen häufig in der Gegend von 650 bis 999 €, Energieberater mit Termin vor Ort verlangen oft deutlich mehr. Unser Preis hat den Vorteil, dass Sie vorher wissen, was Sie zahlen, und dass die Berechnung mit Zonen, Empfehlungen und Registrierung dazugehört.

Haben Sie ein Gebäude mit Wohnungen und Gewerbe, etwa ein Haus mit Laden im Erdgeschoss? Für Mischgebäude gibt es bis 31.12.2026 beide Ausweise als Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln. Und passt es nicht, gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Was nicht dazugehört: Zusatzgebühren für Zonen bis zur vierten, für Empfehlungen oder für die Registrierung. Der genannte Festpreis ist der Preis, den Sie zahlen.

07 Gut zu wissen

Wie läuft die Ausstellung ohne Vor-Ort-Termin ab?

In vier Schritten, alles per Telefon, E-Mail oder WhatsApp: Vorprüfung, Unterlagen, Berechnung, Lieferung.

Schritt 1: Sie rufen an oder schreiben uns unter 0152 060 777 67. Wir sagen Ihnen vorab, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was wir brauchen. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Schritt 2: Sie schicken Pläne und Fotos, per Mail oder direkt per WhatsApp. Gerade für Betriebsinhaber, die zwischen Fertigung und Kundentermin stehen, ist das praktisch: Fünf Minuten am Handy statt ein Vormittag mit einem Gutachter.

Schritt 3: Wir rechnen nach DIN V 18599, bilden die Zonen, ermitteln die Bilanz und formulieren Modernisierungsempfehlungen. Offene Punkte klären wir telefonisch mit Ihnen, bei Verwaltungen auch mit dem Hausmeister.

Schritt 4: Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen liefern wir den Ausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF. Ab 2027 ist die digitale Form ohnehin der Regelfall.

Seit 2018 arbeiten wir so, bundesweit. Gegründet hat das Unternehmen Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Sein Anspruch: Kein Verkauf soll an einem fehlenden Papier scheitern.

Und noch etwas für Eilige: Steht ein Notartermin oder eine Vertragsunterzeichnung an, sagen Sie es gleich beim ersten Anruf. Wir planen die Reihenfolge so, dass der Ausweis rechtzeitig vorliegt.

Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG); Aushang bei starkem Publikumsverkehrzusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartWahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisnur noch Bedarfsausweis (energetische Bilanzierung nach § 81)
Effizienzklassekeine Klasse für Nichtwohngebäudeneu: A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude
Mischgebäudezwei Ausweise: Wohnteil und Nichtwohnteilein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis nötig
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung2026 ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre gültig

Ablauf

Drei Schritte. Kein Termin am Gebäude.

  1. 1

    Unterlagen schicken

    Pläne, Baubeschreibung, Fotos der Heizung, was Sie haben. Per E-Mail oder WhatsApp. Was fehlt, klären wir am Telefon.

  2. 2

    Kostenlose Vorprüfung

    Wir rechnen vorab und sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, was der Ausweis kostet und was er für Sie bedeutet.

  3. 3

    Ausweis in 24 Stunden

    Nach Ihrem Go und vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF.

Kundenstimmen

Was Kunden uns schreiben

„das klingt prima, ganz lieben Dank. Herzliche Grüße aus Sierksdorf“
★★★★★ Michelle Dobbertin, Dobbertin Immobilien, Sierksdorf
  • „vielen Dank für die schnelle und nette Unterstützung. Bei weiteren Anfragen werde ich wieder auf Sie zukommen :)“
    Annika Mittelstädt, HUG Immobilien, Hannover
  • „wir werden definitiv auf Sie zukommen, sobald wir wieder Energieausweise benötigen.“
    Marc Huber, Rink Immobilienmanagement, Bonn
  • „Vielen herzlichen Dank für die schnelle und unkomplizierte Erstellung des Energieausweises! Ihr Serviceangebot wissen wir sehr zu schätzen und empfehlen Sie natürlich sehr gerne weiter.“
    Sarah Zach, Engel & Völkers Landshut, Deutschland

Auszüge aus E-Mails unserer Kundinnen und Kunden, unverändert übernommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Nichtwohngebäude

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

899 € Festpreis, inklusive bis zu 4 Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Wie schnell bekomme ich den Ausweis?

Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Fehlt etwas, sagen wir es Ihnen am selben Tag und klären es mit Ihnen telefonisch.

Darf ich 2026 noch einen Verbrauchsausweis für mein Gewerbegebäude nehmen?

Ja, bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden nach heutigem Recht die Wahl. Wir raten trotzdem zum Bedarfsausweis: Er hängt nicht vom Nutzerverhalten ab, und ab 01.01.2027 ist er für Nichtwohngebäude ohnehin die einzige Ausweisart.

Gilt mein Ausweis von 2026 auch 2027 und danach?

Ja. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Es gibt keine Austauschpflicht und keine Umschreibung auf die neuen Klassen A bis G.

Brauche ich einen Ausweis, wenn ich nur den Mietvertrag verlängere?

Nach heutigem Recht nicht. Ab 01.01.2027 gilt die Vorlage- und Übergabepflicht ausdrücklich auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags. Wer einen gültigen Ausweis hat, erfüllt sie ohne Aufwand.

Brauchen denkmalgeschützte Gewerbegebäude einen Energieausweis?

Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler ausgenommen. Ab 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme, auch ein denkmalgeschütztes Ladenlokal oder Hotel braucht dann bei Verkauf und Vermietung einen Ausweis.

Was gilt für ein Haus mit Laden unten und Wohnungen oben?

Das ist ein Mischgebäude. Bis 31.12.2026 erhalten Sie zwei Ausweise, Wohnteil und Nichtwohnteil, bei uns im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln. Ab 01.01.2027 wird ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen erstellt.

Was passiert, wenn ich keinen Ausweis vorlegen kann?

Ein fehlender oder falscher Ausweis bei Verkauf oder Vermietung kann nach § 108 GModG mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet werden. Fehlen Pflichtangaben in der Anzeige, droht zusätzlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ersetzt der Energieausweis die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg?

Nein, das sind getrennte Themen. Nach Angaben des Umweltministeriums gilt die Landes-PV-Pflicht unter anderem für neue Nichtwohngebäude und für Dächer, die grundlegend saniert werden. Der Energieausweis erfüllt diese Pflicht nicht und umgekehrt.

Gibt es in Baden-Württemberg Förderung für eine Energieberatung im Betrieb?

Das Land fördert mit EnergizeBW die Erstellung eines Energiefahrplans: 50 % der förderfähigen Ausgaben für KMU, 30 % für andere Unternehmen, höchstens 50.000 €. Der Antrag läuft laut Förderaufruf bis 15.12.2026. Die Details prüfen Sie bitte auf der Seite des Umweltministeriums.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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