Sie wollen ein Geschäftshaus in der Ravensburger Altstadt verkaufen, eine Praxisfläche in der Weststadt neu vermieten oder ein Ladenlokal an der Marienplatz-Seite verlängern? Dann fragt irgendwann jemand nach dem Energieausweis, der Interessent, die Bank oder der Makler. Wir lösen das für Sie. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Wir erstellen den Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude digital, mit DIBt-Registriernummer und für 899 EUR Festpreis. Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest. Vorher sagen wir Ihnen in einer kostenlosen Vorprüfung, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen wir brauchen.
Ravensburg ist das wirtschaftliche Zentrum der Region Bodensee-Oberschwaben und Sitz des Landratsamts. Bekannt ist die Stadt durch die Ravensburger AG mit Spielen und Puzzles, durch den Pharma-Dienstleister Vetter und durch die Oberschwabenklinik mit dem St. Elisabethen-Klinikum. Dazu kommen viele mittelständische Maschinenbauer und Zulieferer sowie die Berufsakademie, heute Duale Hochschule, mit ihrem Campus in der Stadt. Das Ergebnis ist ein Gewerbebestand, der von der Fertigungshalle bis zum Bürohaus reicht.
Die Altstadt rund um Marienplatz und Kirchstraße ist ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum für das gesamte Umland. Hier stehen Geschäftshäuser mit Laden im Erdgeschoss und Praxen, Kanzleien oder Büros in den Obergeschossen. Solche Gebäude sind meistens Mischgebäude oder reine Nichtwohngebäude, je nach Nutzung. Rund um den Bahnhof und in der Weststadt finden sich Verwaltungsbauten, Autohäuser, Handelsflächen und kleinere Gewerbehöfe. Die Nähe zum Bodensee sorgt zusätzlich für Hotels, Gasthäuser und Ferienbetriebe im Umland.
Für Eigentümer heißt das: Jede Neuvermietung, jeder Verkauf und jede Vertragsverlängerung kann einen Ausweis auslösen. Bis 31.12.2026 dürfen Sie bei Nichtwohngebäuden zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht: Für Nichtwohngebäude bleibt nur der Bedarfsausweis, und erstmals gibt es Klassen von A bis G. Wir empfehlen bei Gewerbe schon heute den Bedarfsausweis, weil er unabhängig vom Verhalten der Mieter rechnet und Ihnen konkrete Modernisierungsempfehlungen liefert. Ein Praxisbeispiel: Ein Bürohaus in der Weststadt mit Erdgeschossladen, mittleren Büroetagen und einem Technikraum im Keller wird in drei bis vier Zonen gerechnet. Das ist im Festpreis enthalten. So sehen Mieter und Käufer, welche Teile des Hauses viel Energie brauchen und welche kaum. Gerade bei Häusern mit mehreren Mietern schafft das Klarheit, bevor Verhandlungen über Nebenkosten beginnen.