Praxis
Denkmalgeschützte Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg: Brauchen Sie ab 2027 einen Energieausweis?

Bis 31. Dezember 2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht bei Verkauf und Vermietung ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme, auch für denkmalgeschützte Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg. Der Ausweis löst aber keine Sanierungspflicht aus.
Ein Kulturdenkmal im Gewerbebesitz ist ein besonderer Fall: Es hat Charakter, oft hohe Heizkosten und bis Jahresende eine Sonderstellung im Energieausweisrecht. Diese Sonderstellung endet. Wer ein solches Haus verkaufen oder vermieten will, sollte die Zeit vor und nach dem Stichtag kennen.
Brauche ich für ein denkmalgeschütztes Gewerbegebäude überhaupt einen Energieausweis?
Bis zum 31. Dezember 2026 nicht, wenn es ein Baudenkmal ist. § 79 Abs. 4 Satz 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) nimmt Baudenkmäler von den Pflichten bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing aus. Ab dem 1. Januar 2027 gilt das nicht mehr.
Die neue Fassung des § 79 Abs. 4 nennt nur noch Verteidigungsgebäude des Bundes und kleine Gebäude als Ausnahmen. Die Denkmal-Ausnahme ist gestrichen. Ab 2027 brauchen deshalb auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis, wenn nicht eine andere Ausnahme greift.
Was ändert sich am Stichtag im Einzelnen?
Vier Dinge: Die Ausnahme fällt weg, der Ausweis ist ein Bedarfsausweis, die Verlängerung eines Vertrags zählt als Anlass, und für Nichtwohngebäude gibt es erstmals Effizienzklassen.
| Frage | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Denkmal-Ausnahme | gilt (§ 79 Abs. 4 Satz 2) | entfällt |
| Ausweis bei Verkauf oder Vermietung | nicht verpflichtend, freiwillig möglich | grundsätzlich erforderlich |
| Ausweisart Nichtwohngebäude | Bedarf oder Verbrauch | nur Bedarfsausweis |
| Vertragsverlängerung | kein eigener Anlass | ausdrücklich Anlass |
| Effizienzklasse | keine | A bis G, bezogen auf das Referenzgebäude |
| Form | Papier oder PDF | digital, maschinenlesbar |
Ein Ausweis aus 2026 bleibt zehn Jahre gültig. Er muss nicht neu ausgestellt werden, auch nicht auf die neue Skala.
Welche denkmalgeschützten Nichtwohngebäude gibt es in Baden-Württemberg?
Sehr viele, und selten ist es ein Museum. Das Land hat eine dichte Denkmallandschaft, und vieles davon wird heute wirtschaftlich genutzt. Beispiele aus dem Alltag:
- Ehemalige Fabrikgebäude in Backstein im Neckartal und an der Fils, heute Büros, Ateliers oder Gastronomie.
- Altstadthäuser mit Läden und Praxen in Tübingen, Esslingen, Schwäbisch Hall oder Konstanz, häufig mit Fachwerk oder Gewölbekellern.
- Hotels und Kurbauten in Baden-Baden und am Bodensee, in denen große Säle und historische Fassaden den Charme ausmachen.
- Gasthöfe und Landhäuser im Schwarzwald, dazu Weingüter in der Ortenau und am Kaiserstuhl.
- Gründerzeit-Villen in Stuttgart und Karlsruhe, die als Kanzlei, Agentur oder Arztpraxis genutzt werden.
- Bahnhöfe, Bankhäuser und Sparkassengebäude der Zeit um 1900 in den Mittelstädten.
Zuständig für fachliche Fragen ist das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, vor Ort die untere Denkmalschutzbehörde. Das Land spricht in seinem Gesetz von Kulturdenkmalen, das Energieausweisrecht von Baudenkmälern. Gemeint ist dasselbe: Ob Ihr Gebäude dazugehört, regelt das Landesrecht.
Löst der Energieausweis eine Sanierungspflicht für mein Denkmal aus?
Nein. Der Ausweis informiert und verpflichtet zu keiner Maßnahme. Das gilt für alle Gebäude, aber bei Denkmälern ist es besonders wichtig.
Davon zu trennen sind die Renovierungsanforderungen für bestehende Nichtwohngebäude nach § 40 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung. Ab dem 1. Januar 2030 darf der Primärenergiebedarf höchstens das 3,5-fache des Referenzgebäudes betragen, ab dem 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-fache. Baudenkmäler gehören zu den Ausnahmen, ebenso Gebäude, bei denen die Pflicht unzumutbar wäre. Ihr Ausweis dient dabei nicht als Auslöser.
Sprechen Sie Sanierungen immer zuerst mit der Denkmalbehörde ab. Maßnahmen an Fassaden, Fenstern oder Dach sind in aller Regel genehmigungsrelevant. Der Ausweis liefert Ihnen eine Grundlage für dieses Gespräch, mehr nicht.
Warum eignet sich der Bedarfsausweis gerade für Denkmäler?
Weil er das Gebäude beschreibt und nicht die Gewohnheiten seiner letzten Nutzer. Bei historischen Gewerbeobjekten schwankt der Verbrauch stark: Ein Saal wird nur für Veranstaltungen geheizt, ein Obergeschoss steht leer, der Keller ist ungeheizt, die Heizung stammt aus einer Zeit, in der noch niemand zonierte.
Der Bedarfsausweis rechnet nach DIN 18599 in Nutzungszonen. Ein Fabrikgebäude kann so in Büro, Atelier und Lager aufgeteilt werden. Bis zu vier Zonen sind in unserem Festpreis enthalten. Hülle, Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung gehen ein, unabhängig davon, wer das Haus gerade bewohnt.
Wo liegt ein Baudenkmal ab 2027 bei der Einstufung?
Das hängt vom Gebäude ab, und deshalb prüfen wir es vorab. Ab 2027 entsteht die Klasse aus dem Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zu dem eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nutzung und Ausrichtung, aber mit moderner Hülle und Technik. Die Spanne reicht von A (nur für Nullemissionsgebäude) bis G ab dem 3,5-fachen.
Ein Haus mit massivem Mauerwerk, Einfachverglasung oder hohen Räumen liegt tendenziell weiter vom Referenzwert entfernt als ein Neubau. Das ist keine Wertung des Denkmals, sondern ein Rechenergebnis. Eine moderne Heizung, die Dämmung der obersten Geschossdecke oder eine neue Beleuchtung können die Klasse spürbar verändern, ohne den Denkmalcharakter anzutasten.
Ein Beispiel dafür, wie das aussehen kann: Eine Kanzlei in einer Gründerzeitvilla in Stuttgart-Mitte tauscht den alten Kessel gegen eine Wärmepumpe. An den Fenstern ändert sich nichts. Weil die Wärmepumpe wenig Primärenergie braucht, kann die Klasse trotzdem deutlich besser werden. Welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll und genehmigungsfähig sind, sagt die Vorprüfung aus Sicht des Ausweises, die Denkmalbehörde aus Sicht des Schutzes.
Ist mein Haus in der Altstadt automatisch ein Baudenkmal?
Nein. Dass ein Gebäude in einem historischen Stadtkern liegt, macht es noch nicht zum Denkmal. Ob es selbst Kulturdenkmal ist, steht in der Denkmalliste oder ergibt sich aus einem Bescheid der Denkmalbehörde. Das ist etwas anderes als der Lagebezug in einem geschützten Ensemble.
Auch eine Erhaltungssatzung oder ein Milieuschutzgebiet begründet für sich allein keinen Denkmalstatus. In Konstanz, Schwäbisch Hall oder Tübingen kann daher das Nachbarhaus geschützt sein und Ihres nicht. Entscheidend ist der Status Ihres Objekts, und den klären wir in der Vorprüfung anhand Ihres Nachweises. Ohne Nachweis gehen wir nicht von einer Ausnahme aus, sondern rechnen den Ausweis wie bei jedem anderen Nichtwohngebäude.
Was bedeutet das für Hotels, Gasthöfe und Mischnutzung im Denkmal?
Bei Beherbergung und Gastronomie entsteht der Ausweis aus mehreren Zonen: Gastraum, Küche, Zimmer, Verwaltung, manchmal Wellness. Bei einem historischen Gasthof im Schwarzwald oder einem Hotel am Bodensee mit Saal aus dem 19. Jahrhundert unterscheiden sich diese Zonen stark in Raumhöhe, Lüftung und Betriebszeit.
Wohnt der Inhaber im Haus, liegt ein Mischgebäude vor. Bis Ende 2026 sind dann zwei Ausweise denkbar, ab 2027 ein Ausweis mit Zonen. Mehr dazu im Ratgeber zum Mischgebäude. Die Zonierung bestimmt, wie präzise Ihr Ausweis die Wirklichkeit abbildet. Wir klären deshalb mit Ihnen, welche Räume tatsächlich beheizt und welche nur gelegentlich genutzt werden.
Spielt der Denkmalstatus beim Verkauf oder bei der Finanzierung eine Rolle?
Er spielt eine Rolle, aber der Ausweis ist nur ein Baustein. Kaufinteressenten fragen bei Denkmälern ohnehin nach Heizkosten, Sanierungsstand und Auflagen. Ab 2027 steht die Klasse in der Anzeige, sobald ein Ausweis vorliegt. Ein fehlender oder falscher Ausweis kann als Verstoß mit bis zu 10.000 EUR geahndet werden, bei Nichtvorlage in der Besichtigung bis zu 5.000 EUR.
Eine gesetzliche Pflicht der Banken, den Bedarfsausweis zu verlangen, ist nicht belegt. Es kann aber vorteilhaft sein, wenn eine Bank ein Objekt mit nachvollziehbaren Energiedaten bewerten kann. Fragen Sie Ihren Finanzierer, was er braucht, bevor Sie ein Dokument bestellen.
Sollte ich den Ausweis noch 2026 ausstellen lassen?
Wer ohnehin 2026 verkauft oder vermietet, kann es freiwillig tun, und das hat Vorteile. Der Ausweis bleibt zehn Jahre gültig, es besteht keine Austauschpflicht, und Sie haben einen Beleg in der Hand, wenn Interessenten fragen. Bei Nichtwohngebäuden weist der 2026er-Ausweis keine Klasse aus. Wer wissen will, wo das Gebäude ab 2027 voraussichtlich liegt, bekommt von der Vorprüfung eine Einschätzung.
Dazu kommt eine praktische Überlegung. Die Muster-Bekanntmachung für den neuen Ausweis nach § 85 Abs. 3 neu ist nach unserem Stand noch nicht veröffentlicht. Wer im Winter einen Notartermin hat, vermeidet mit einem Ausweis nach heutigem Recht Verzögerungen.
Das ist keine Empfehlung zur Eile um jeden Preis. Wenn der Anlass erst 2027 eintritt, stellen wir den dann gültigen Bedarfsausweis aus.
Was ändert sich für den Eigentümer, wenn er den Ausweis schon heute vorbereitet?
Er gewinnt Planbarkeit. Die Vorprüfung zeigt, welche Daten fehlen und wie sich Heizung, Beleuchtung oder Lüftung auf das Ergebnis auswirken. Das ist bei Denkmälern wertvoll, weil Eingriffe in die Substanz begrenzt sind und die Anlagentechnik häufig der einzige Hebel bleibt. Wer weiß, was ein neuer Wärmeerzeuger an der Klasse ändert, kann Investitionen mit der Denkmalbehörde und dem Steuerberater abstimmen, statt zu raten.
Gerade im mittelständisch geprägten Baden-Württemberg, wo viele Betriebe in gewachsenen Gebäuden arbeiten, ist das ein praktischer Gewinn. Der Ausweis verlangt nichts von Ihnen. Er gibt Ihnen eine Zahl, mit der Sie Gespräche führen können.
Wie läuft das ohne Termin am Gebäude?
Alles läuft über Unterlagen, Fotos und Telefon, einen Vor-Ort-Termin brauchen wir nicht. Bei Denkmälern ist das oft sogar angenehm: Sie müssen niemanden durch ein sensibles Haus führen.
Hilfreich sind:
- ein Auszug aus der Denkmalliste oder ein anderer Denkmalnachweis
- Grundrisse und Schnitte, soweit vorhanden
- Fotos von Fassaden, Fenstern, Dach und Heizraum
- Angaben zu Nutzung, beheizten Bereichen und Betriebszeiten
- Typ und Baujahr von Heizung, Lüftung und Kühlung
Fehlende Pläne sind bei alten Häusern normal. Wir sagen Ihnen offen, was sich belastbar annehmen lässt. Der Ausweis wird innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen geliefert, inklusive DIBt-Registriernummer. Der Festpreis beträgt 899 EUR als Endpreis, ohne ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 19 UStG. Bei sehr großen Objekten nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Preis. Eine Geld-zurück-Garantie gehört dazu.
Was ist der nächste Schritt?
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen für die kostenlose Vorprüfung. Sie erfahren, ob Ihr Anlass 2026 oder erst 2027 eintritt, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was noch fehlt. Wer sich zuerst einlesen will, findet im Beitrag Energieausweis-Pflicht 2027 den Gesamtüberblick und im Beitrag Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude die Details zu § 40. Fördermöglichkeiten rund um Sanierung im Bestand erklärt der Beitrag Landesförderung. Die Preise stehen auf der Seite Bedarfsausweis Nichtwohngebäude, Sie erreichen uns auch unter 0152 060 777 67 per Telefon oder WhatsApp, oder über die Kontaktseite.
Häufige Fragen
Darf ich für mein Kulturdenkmal schon 2026 einen Ausweis ausstellen lassen?
Ja. Die Ausnahme befreit Sie von der Pflicht, sie verbietet den Ausweis aber nicht. Wer 2026 verkaufen oder vermieten will, kann ihn freiwillig vorlegen. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.
Gilt die Ausnahme auch, wenn mein Haus nur in einer geschützten Gesamtanlage liegt?
Das entscheidet sich nach dem Status Ihres Gebäudes im Landesrecht, nicht nach der Lage im Altstadtbereich. Legen Sie uns Ihren Denkmalnachweis vor, wir ordnen ihn in der Vorprüfung ein. Eine Erhaltungssatzung allein begründet keinen Denkmalstatus.
Muss ich die Fenster eines Kulturdenkmals wegen der Klasse austauschen?
Nein. Der Ausweis ist eine Information und kein Auftrag zur Sanierung. Wie ein Denkmal energetisch verbessert werden darf, klären Sie mit der Denkmalbehörde, bevor Sie etwas bestellen.
Welche Klasse bekommt ein denkmalgeschütztes Gewerbegebäude ab 2027?
Das lässt sich nur pro Objekt sagen. Die Klasse folgt aus dem Vergleich mit einem Referenzgebäude gleicher Nutzung, und Gebäude aus Stein mit hohen Räumen liegen dabei oft weit entfernt vom Referenzwert. Die Vorprüfung sagt vorab, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt.
Was brauchen Sie von mir, wenn keine Pläne mehr existieren?
Fotos, Maße, Angaben zur Nutzung und zur Anlagentechnik genügen oft für eine belastbare erste Einschätzung. Fehlen Pläne, sagen wir Ihnen, was sich plausibel annehmen lässt und was nachgereicht werden sollte.
Quellen
Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.