Kosten & Förderung
Was kosten CO2-Preis und Energie ein Gewerbegebäude in Baden-Württemberg?

Der CO2-Preis steckt im Preis von Gas und Öl und wächst mit der verbrannten Menge. Der Bedarfsausweis weist diese Endenergie für Wärme und Strom getrennt aus, den Aufschlag je kWh lesen Sie auf Ihrer Brennstoffrechnung ab. Ein Gebäude mit hohem Verbrauch wird so doppelt teuer: durch die Menge und durch die kommenden Mindeststandards ab 2030.
Energie ist im Gewerbegebäude der Kostenblock, den Sie jeden Monat sehen und selten verstehen. Der CO2-Preis macht ihn nicht einfacher, denn er taucht selten als eigene Zeile auf. Dieser Ratgeber zeigt, wo er wirkt, was der Energieausweis dazu liefert und was sich ab 2027, 2030 und 2033 ändert.
Eine Warnung vorweg: Konkrete Euro-Beträge je Tonne CO2 nennen wir bewusst nicht. Die Höhe ändert sich, und Sie finden die gültigen Werte auf der Rechnung Ihres Lieferanten.
Wo trifft der CO2-Preis ein Gewerbegebäude überhaupt?
Er trifft Gebäude, die mit Gas oder Öl heizen. Er liegt im Brennstoffpreis und steigt mit jeder verbrannten Kilowattstunde.
Wer mit Strom heizt, etwa mit einer Wärmepumpe, zahlt keinen Brennstoff-Aufschlag auf die Heizenergie, aber den Strompreis mit seinen eigenen Bestandteilen. Bei Fernwärme entscheidet das Netz, mit welchem Brennstoffmix erzeugt wird. Fragen Sie den Versorger nach dem Mix, statt zu raten. Die Aufteilung bei Vermietung regelt sich nach Mietvertrag und Gesetz, hier gilt: nicht vermuten, sondern klären.
Typische Betroffene in Baden-Württemberg:
- Zulieferhallen mit Gasstrahlern oder Hallenheizung im Neckartal und im Filstal,
- Bürogebäude der 1960er bis 1980er Jahre mit Gaskessel in Stuttgart, Karlsruhe oder Mannheim,
- Hotels und Pensionen im Schwarzwald, die ganzjährig Warmwasser und im Winter Raumwärme brauchen,
- Praxen in Hochschulstädten wie Tübingen oder Freiburg, oft mit Etagenheizung.
Wie rechne ich den CO2-Anteil an meinen Heizkosten aus?
Multiplizieren Sie die Brennstoffmenge in Kilowattstunden mit dem CO2-Aufschlag je Kilowattstunde. Beide Werte stehen auf Ihrer Brennstoffrechnung oder lassen sich beim Lieferanten erfragen.
Der Weg in vier Schritten:
| Schritt | Woher die Zahl kommt | Wozu sie dient |
|---|---|---|
| 1. Jahresmenge | Brennstoffrechnung, in kWh umgerechnet | Basis jeder Rechnung |
| 2. CO2-Aufschlag je kWh | Rechnung des Lieferanten oder Nachfrage dort | Preisanteil, der mit dem Verbrauch wächst |
| 3. Rechenwert aus Bedarfsausweis | Endenergie Wärme laut Ausweis | Plausibilitätsprüfung der eigenen Menge |
| 4. Sparziel | Differenz zur Modernisierungsempfehlung | Zeigt, wie viel Menge Sie einsparen könnten |
Der Ausweis ersetzt die Rechnung nicht. Er ist ein normierter Bedarf, kein Zählerstand. Der Bedarfsausweis neigt laut unserer Fachpraxis zur konservativen Seite, die Tendenz zur Überschätzung liegt bei etwa 20 bis 30 Prozent. Wenn Ihre Rechnung deutlich darunter liegt, steht das nicht im Widerspruch: Der Ausweis rechnet für die Nutzung, wie sie typisch ist, nicht für Ihren Betrieb.
Was zeigt der Energieausweis zu Energie und CO2?
Bis 31.12.2026 weist der Nichtwohngebäude-Ausweis Endenergie getrennt nach Wärme und Strom aus, ab 01.01.2027 kommen Treibhausgasemissionen und weitere Pflichtangaben dazu.
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) dürfen Sie bis 31.12.2026 bei Nichtwohngebäuden zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht: Für Nichtwohngebäude gibt es nur noch den Bedarfsausweis. Neu sind:
- die Effizienzklassen A bis G, zum ersten Mal auch für Nichtwohngebäude,
- 31 Pflichtangaben nach § 85, darunter die Endenergie in MWh pro Jahr, der Anteil erneuerbarer Energien und die Treibhausgasemissionen,
- digitale Ausstellung in maschinenlesbarem Format,
- die Berechnungsnorm DIN/TS 18599:2025-10.
Die genaue Form der Muster hat der Bund noch nicht bekannt gemacht, zuletzt geprüft am 09.08.2026 war das noch offen. Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis: Er rechnet nutzerunabhängig und liefert Modernisierungsempfehlungen, die ein Verbrauchsausweis nicht hergibt.
Ändern die neuen Primärenergiefaktoren meine Rechnung?
Nein, aber sie ändern Ihre Klasse. Primärenergiefaktoren sind Rechenwerte für den Ausweis, keine Preise.
Zwei Werte ändern sich zum 01.01.2027 (Anlage 4 neu), und sie ziehen in entgegengesetzte Richtungen:
| Energieträger | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 | Wirkung im Ausweis |
|---|---|---|---|
| Strom | 1,8 | 1,5 | Wärmepumpen und Direktstrom rechnen sich besser |
| Biomasse (z. B. Holz) | 0,2 | 0,7 | Holzheizungen rechnen sich schlechter |
Für den Vergleich mit dem Referenzgebäude wird die Referenz-Wärmeversorgung mit einem Faktor von 0,7 angesetzt. Ein identisches Gebäude kann deshalb ab 2027 in einer anderen Klasse landen als in einem 2026er Ausweis. Das ist Rechenlogik, kein Zeichen, dass das Gebäude schlechter geworden wäre. Mehr zur Einordnung im Ratgeber Energieeffizienzklassen.
Ab wann zählt ein hoher Verbrauch rechtlich?
Ab 01.01.2030 für das 3,5-fache des Referenzgebäudes, ab 01.01.2033 für das 2,95-fache. So steht es in § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung.
Gemeint ist der Jahres-Primärenergiebedarf bestimmter bestehender Nichtwohngebäude. Laut Gesetzesbegründung trifft die erste Stufe etwa die schlechtesten 16 Prozent, im Wesentlichen Klasse G, die zweite etwa 26 Prozent, also F und G.
| Stufe | Stichtag | Höchstens | Etwa betroffen |
|---|---|---|---|
| MEPS 1 | 01.01.2030 | 3,5 × Referenz | schlechteste 16 % (im Wesentlichen G) |
| MEPS 2 | 01.01.2033 | 2,95 × Referenz | schlechteste 26 % (F und G) |
Eine Erfüllungsfiktion gilt unter anderem für Baujahre ab 1996, WSchV-95-Niveau, überwiegend Wärmepumpe oder Biomasse sowie Fernwärme. Ausnahmen gibt es etwa für Abriss, Betriebsaufgabe, Baudenkmäler und Industrieanlagen, Werkstätten oder landwirtschaftliche Gebäude mit niedrigem Energiebedarf. Der Ausweis löst die Pflicht nicht aus, ein Nachweis wird nur auf Verlangen der Behörde nach § 41 erbracht. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Mit dem CO2-Preis hat das zunächst wenig zu tun, in der Praxis aber viel: Ein Gebäude, das heute viel Gas verbraucht und zugleich bei 3,5 × Referenz liegt, ist doppelt exponiert. Die Details lesen Sie in Mindeststandards für Nichtwohngebäude.
Was bringt die Bio-Treppe, und was ist mit dem alten Kessel?
Die Bio-Treppe nach § 43 GModG betrifft nur neu eingebaute fossile Heizungen. Für alte Kessel gibt es seit 29.07.2026 keine Austauschpflicht mehr.
Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss steigende Anteile Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff einsetzen:
| Ab | Mindestanteil |
|---|---|
| 01.01.2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Solarthermie ist anrechenbar. Der Brennstoff wird dadurch voraussichtlich teurer, wie viel, lässt sich heute nicht seriös beziffern. Die frühere 65-Prozent-Regel ist entfallen. Wer jetzt einen Gaskessel plant, sollte die Kosten über die gesamte Laufzeit rechnen, nicht nur den Kaufpreis.
Was gilt für mein Gebäude in Baden-Württemberg?
Hier kommen vier Landesbezüge zusammen: das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, die Photovoltaikpflicht, die kommunale Wärmeplanung und die Wirtschaftsstruktur.
Wirtschaft. Maschinenbau und Zulieferer im Neckartal haben oft zwei Energiewelten unter einem Dach: Raumwärme für die Halle und Prozesswärme für die Produktion. Für den Ausweis zählt die Gebäudezone, nicht die Maschine. Für die Rechnung zählt beides. Trennen Sie die Mengen, bevor Sie rechnen.
EWärmeG. Wird in einem Gebäude, das am 1. Januar 2009 schon stand, der zentrale Wärmeerzeuger ersetzt, verlangt das Land laut Merkblatt des Umweltministeriums (Stand Dezember 2023) mindestens 15 Prozent erneuerbaren Wärmeanteil oder Ersatzmaßnahmen. Beim Tausch eines Gaskessels in einer Büroetage in Stuttgart oder Karlsruhe betrifft Sie das direkt. Das Verhältnis zur Novelle des Bundes haben wir nicht abschließend geprüft, fragen Sie vor dem Tausch beim Umweltministerium nach.
Photovoltaik. Bei neuen Nichtwohngebäuden, grundlegender Dachsanierung und neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen verlangt das Land Solarmodule, im Regelfall auf 60 Prozent der Dachfläche. Eigenstrom senkt Ihre Stromkosten, der CO2-Preis auf Gas bleibt davon unberührt. Beides gehört deshalb in eine Rechnung, aber getrennt.
Wärmeplanung. Gemeinden über 100.000 Einwohner mussten ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 erstellen, kleinere bis 30. Juni 2028, Stadtkreise und Große Kreisstädte schon bis 31. Dezember 2023. Der Plan ist rechtlich unverbindlich. Er zeigt aber, ob ein Wärmenetz in Ihrer Lage infrage kommt. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach dem Stand des Plans.
Ein Hotel am Bodensee hat andere Hebel als eine Zuliefererhalle in Göppingen: Es verbraucht Wärme im Winter und Warmwasser das ganze Jahr, die Halle vor allem Raumwärme während der Betriebszeiten.
Wie unterscheiden sich Hallen, Büros und Hotels bei den Energiekosten?
Sie unterscheiden sich in der Frage, welche Energie die Rechnung dominiert. Das entscheidet, ob der CO2-Preis oder der Strompreis Ihr größeres Thema ist.
Eine Zuliefererhalle mit Gasstrahlern hat hohe Brennstoffmengen bei geringer Beleuchtungslast am Tag, wenn Oberlichter helfen. Ein Bürogebäude in Stuttgart verbraucht Strom für Beleuchtung, Kühlung und Technik, dazu Gas für die Grundwärme. Ein Hotel am Bodensee hat über das Jahr einen hohen Warmwasseranteil, den Wärmepumpen oder Solarthermie gut übernehmen können. Eine Arztpraxis in Freiburg liegt meist bei geringen Mengen, aber hoher Nutzungsdauer der Räume.
Die Folge: Wer nur auf den CO2-Preis schaut, übersieht bei Büros und Praxen den größeren Block Strom. Wer nur auf den Strompreis schaut, übersieht bei Hallen den Brennstoff. Der Bedarfsausweis trennt beides, weil er Wärme und Strom je Zone bilanziert. Das ist seine eigentliche Stärke für die Kostenfrage: Er zeigt, wo die Menge entsteht, nicht nur, wie groß sie insgesamt ist. Ein Verbrauchsausweis mittelt über das Gebäude und über Jahre, er sagt Ihnen nicht, welche Zone den Verbrauch treibt.
Welche Hebel senken Menge und Kosten zuerst?
Zuerst die Menge. Was Sie nicht verbrennen, belastet weder Rechnung noch Bilanz.
| Hebel | Wo er im Ausweis auftaucht | Vertiefung |
|---|---|---|
| Lüftung und Wärmerückgewinnung | Anlagentechnik der Zone | Lüftungskonzept |
| Gebäudeautomation | Regelung und Betriebszeiten | Gebäudeautomation |
| Hülle (Dach, oberste Geschossdecke, Fenster) | Wärmebedarf | Modernisierung |
| Wechsel des Energieträgers | Primärenergie und Endenergie | Bedarfsausweis mit Vergleichsrechnung |
In der Praxis lohnt es, mit den Hebeln zu beginnen, die wenig kosten und viel bewegen: Betriebszeiten, Regelung, Lüftung. Die Hülle kommt danach, der Energieträger zum Schluss. Der Bedarfsausweis liefert die Reihenfolge gleich mit, in den Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG.
Für eine erste Kostenübersicht nutzen Sie den Bedarfsrechner.
Wie geht es konkret weiter?
Schicken Sie uns, was Sie haben: Rechnungen, Baujahr, Grundrisse, Fotos der Anlagentechnik. Wir erledigen den Rest, ohne Vor-Ort-Termin.
Die kostenlose Vorprüfung sagt Ihnen vorab, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was gebraucht wird. Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude kostet 899 Euro Festpreis, inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig, Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Telefon und WhatsApp: 0152 060 777 67.
Häufige Fragen
Steht im Energieausweis, wie viel CO2-Kosten ich zahle?
Nein. Der Ausweis zeigt Energiemengen und, ab 01.01.2027, Treibhausgasemissionen, aber keine Euro-Beträge. Die Kosten rechnen Sie aus der Menge und dem Preis auf Ihrer Rechnung.
Ändert die neue Skala A bis G meine Heizkosten?
Nein. Klasse und Primärenergiefaktoren sind Rechenwerte für den Vergleich mit dem Referenzgebäude. Ihre Rechnung folgt weiter dem Verbrauch und dem Energiepreis.
Muss ich meinen alten Gaskessel wegen der Bio-Treppe austauschen?
Nein. Die Bio-Treppe nach § 43 GModG betrifft Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Eine Austauschpflicht für alte Kessel gibt es seit 29.07.2026 nicht mehr.
Zählt ein 2026 ausgestellter Ausweis auch nach dem Jahreswechsel?
Ja. Ausweise bleiben 10 Jahre gültig, es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben auf die neue Skala. Ab 01.01.2027 gelten neue Muster und Pflichtangaben für neu ausgestellte Ausweise.
Wer zahlt den CO2-Preis, wenn mein Gebäude vermietet ist?
Das hängt vom Mietvertrag und von der gesetzlichen Aufteilung ab, die wir hier nicht belegen. Lassen Sie sich das im Einzelfall rechtlich bestätigen.
Quellen
Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.