Recht & Pflichten
Energieausweis beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie in Baden-Württemberg: was der Käufer sehen will

Wer ein Nichtwohngebäude verkauft, muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen und ihn nach Vertragsschluss übergeben. Das gilt in Baden-Württemberg wie im ganzen Bundesgebiet, unabhängig vom Baujahr. Ein noch gültiger Ausweis reicht, neu ausgestellt wird nur, wenn keiner vorliegt; ab 2027 ist das für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis.
Eine Zuliefererhalle im Neckartal, eine Praxis in der Freiburger Wiehre, ein Hotel am Bodensee: Wer in Baden-Württemberg ein Gewerbeobjekt verkauft, hört irgendwann die immer gleiche Frage des Käufers. Wo ist der Energieausweis? Dieser Ratgeber sagt, was das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) verlangt, was sich zum 1. Januar 2027 ändert und wie Sie vor dem ersten Inserat sauber aufgestellt sind.
Muss ich beim Verkauf meines Betriebsgebäudes einen Energieausweis vorlegen?
Ja. Wer ein bebautes Grundstück mit einem Nichtwohngebäude verkauft, legt dem Interessenten einen Energieausweis vor, und zwar spätestens bei der Besichtigung (§ 80 GModG). Die Pflicht gilt unabhängig vom Baujahr: Die Halle von 1962 ist genauso betroffen wie der Bürobau von 2019.
Ein Nichtwohngebäude ist jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient. Das umfasst Werkstatt, Produktionshalle, Büro, Praxis, Ladenlokal, Gaststätte, Hotel und Lager.
Vorlegen müssen Sie immer. Neu ausstellen lassen müssen Sie nur dann, wenn kein gültiger Ausweis existiert. Das ist ein Unterschied, der Zeit und Geld spart: Viele Eigentümer in Baden-Württemberg haben für ihre Gebäude längst einen Ausweis in der Ablage, etwa aus einer früheren Vermietung.
Ausgenommen sind nur zwei Gruppen:
- kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche (ab 2027: weniger als 50 m²),
- Baudenkmäler, aber nur bis 31. Dezember 2026.
Auch bestimmte Sondergebäude nach § 2 Abs. 2 GModG fallen heraus, etwa Kirchen oder Betriebsgebäude, die auf weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden oder jährlich weniger als vier Monate beheizt und weniger als zwei Monate gekühlt werden. Ein Hotel oder eine Pension, die ganzjährig oder über mehrere Monate geöffnet hat, gehört nicht dazu. Die Vorlagepflicht ist Bundesrecht und gilt in Stuttgart wie in Singen.
An welchen Stellen des Verkaufs muss der Ausweis auf dem Tisch liegen?
Es gibt drei feste Zeitpunkte: Inserat, Besichtigung, Übergabe nach dem Kaufvertrag. Die folgende Tabelle zeigt, was jeweils fällig ist.
| Schritt im Verkauf | Was fällig ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Inserat oder Exposé | Liegt bereits ein Ausweis vor, gehören die Pflichtangaben in die kommerzielle Anzeige | § 87 GModG |
| Besichtigung | Ausweis dem Kaufinteressenten vorlegen, spätestens jetzt | § 80 GModG |
| Nach Vertragsschluss | Ausweis dem Käufer übergeben | § 80 GModG |
| Danach | Der Ausweis bleibt bis zum Ende der zehn Jahre nutzbar | § 79 Abs. 3 GModG |
Zwei Sätze zur Praxis. Erstens: Ein Käufer aus dem Maschinenbau bringt zur Besichtigung gern seinen Haustechniker mit, und der fragt nach dem Ausweis, bevor er aufs Dach steigt. Zweitens: Weil Gewerbeverkäufe oft länger dauern als geplant, rechnen Sie das Ablaufdatum Ihres Ausweises gegen den Übergabetermin und nicht gegen heute. Mehr zu den zehn Jahren steht im Ratgeber Gültigkeit des Energieausweises.
Welcher Ausweis ist 2026 möglich, welcher ab 2027?
Bis 31.12.2026 dürfen Sie bei einem Nichtwohngebäude zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab 1. Januar 2027 wird für ein Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis neu ausgestellt. Ein früher ausgestellter, gültiger Ausweis bleibt davon unberührt: Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben.
Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis, und beim Verkauf spricht ein besonders praktischer Grund dafür. Ein Verbrauchsausweis bildet ab, wie das Gebäude zuletzt genutzt wurde. Bei einer Zuliefererhalle hängt der Wert an Schichtmodell und Auftragslage, bei einer leergezogenen Betriebsimmobilie an der Zeit des Leerstands. Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude selbst nach DIN V 18599: Hülle, Heizung, Lüftung, Beleuchtung. Das macht Objekte vergleichbar, unabhängig davon, wer zuletzt darin gearbeitet hat.
Ab 2027 bekommen Nichtwohngebäude erstmals eine Effizienzklasse von A bis G. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zu dem eines rechnerischen Referenzgebäudes:
| Klasse | Verhältnis zum Referenzgebäude |
|---|---|
| A | bis 1,0, nur für Nullemissionsgebäude |
| B | über 1,0 |
| C | über 1,48 |
| D | über 1,97 |
| E | über 2,46 |
| F | über 2,95 |
| G | über 3,5 |
Ein 2026 ausgestellter Ausweis trägt diese Klasse nicht und bleibt trotzdem zehn Jahre gültig. Wie die Klassen zustande kommen, erklärt der Ratgeber Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude. Der Ausweis wird ab 2027 außerdem digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es nur auf Verlangen.
Was muss im Inserat stehen, wenn ich ein Gewerbeobjekt anbiete?
Liegt zum Zeitpunkt der kommerziellen Anzeige bereits ein Ausweis vor, müssen bestimmte Angaben hinein; fehlt noch einer, entfällt die Pflichtangabe vorerst. Für Nichtwohngebäude nennt § 87 GModG bis Ende 2026: Ausweisart, Endenergiewert getrennt nach Wärme und Strom, wesentliche Energieträger.
Ab 2027 ist es für neu ausgestellte Ausweise mehr: Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf, Effizienzklasse, Baujahr und wesentliche Energieträger. Wer mit einem Ausweis aus dem Jahr 2026 oder früher inseriert, nennt weiter die bisherigen Angaben, so regelt es § 112 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung.
Die häufigsten Fehler in Gewerbeinseraten:
- Primär- statt Endenergie angegeben,
- Wärme und Strom zusammengerechnet statt getrennt genannt,
- ein abgelaufener Ausweis als Grundlage,
- die Angaben fehlen ganz, obwohl der Ausweis vorliegt.
Maklerinnen und Makler haften hier selbst. Der Bundesgerichtshof hat das 2017 entschieden (I ZR 232/16), und die Deutsche Umwelthilfe mahnt fehlende Pflichtangaben systematisch ab. Typisch sind Vertragsstrafen um 5.000 EUR. Für Maklerhäuser in der Region haben wir eine eigene Seite: Makler und Verwaltungen.
Was passiert, wenn der Ausweis fehlt?
Es drohen Bußgeld, Abmahnung und im ungünstigen Fall Streit um die Mängelhaftung. Nach § 108 GModG liegt der Rahmen bei bis zu 10.000 EUR, wenn beim Verkauf kein oder ein falscher Ausweis vorliegt oder Pflichtangaben im Inserat fehlen. Wird der Ausweis nur nicht bei der Besichtigung vorgelegt oder nach Vertragsschluss nicht übergeben, reicht der Rahmen bis 5.000 EUR.
Zuständig sind die Bauaufsichtsbehörden der Länder, eine bundeseinheitliche Bußgeldstelle gibt es nicht. Kontrolliert wird in Stichproben über die DIBt-Registriernummer. Das größere Risiko ist deshalb selten das Bußgeld, sondern die Abmahnung wegen eines unvollständigen Inserats.
Hinzu kommt die zivilrechtliche Seite. Falsche Angaben im Ausweis können ein Sachmangel sein, so das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Einen Direktanspruch des Käufers gegen den Aussteller gibt es bei Gewährleistungsausschluss nicht (Oberlandesgericht Koblenz, 1 U 136/16). Und bei Arglist hilft auch kein Ausschluss, § 444 BGB. Für Verkäufer heißt das: lieber einen sauber gerechneten Ausweis als einen, der später zur Verhandlungsmasse wird.
Worauf achten Käufer im Südwesten im Ausweis zuerst?
Auf den Energiebedarf je Quadratmeter, die Klasse, die Modernisierungsempfehlungen und das Ausstellungsdatum. Ein gewerblicher Käufer rechnet damit, bevor er ein Angebot abgibt.
Was in Baden-Württemberg dazukommt: Ein großer Teil der Gewerbehallen und Bürobauten stammt aus der Nachkriegszeit bis in die 1980er Jahre. Das zeigt sich in Mannheim mit seiner Nachkriegsarchitektur ebenso wie in den Industrie- und Gewerbegebieten rund um Stuttgart. Ein Käufer, der so ein Objekt prüft, will wissen, ob Dach, Fassade und Wärmeerzeugung noch dem Stand von damals entsprechen. Der Bedarfsausweis liefert die Zahl dazu, die Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG die Liste.
Dazu kommt ein Blick nach vorn. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG Renovierungsanforderungen: ab 1. Januar 2030 darf der Primärenergiebedarf höchstens das 3,5-Fache des Referenzgebäudes betragen, ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache. Es gibt Erfüllungsfiktionen, etwa bei Baujahr ab 1996 mit entsprechendem Wärmeschutz oder bei Fernwärme, und Ausnahmen, unter anderem für Baudenkmäler sowie für Werkstätten und Industrieanlagen mit niedrigem Energiebedarf. Der Ausweis selbst löst keine Pflicht aus. Aber wer 2027 kauft, plant 2030 mit. Alles Weitere im Ratgeber Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude.
Drei Konstellationen aus dem Land, an denen sich das zeigt:
- Zuliefererhalle im Neckartal: Ein Familienunternehmen gibt den Standort auf oder löst die Betriebsimmobilie aus dem Unternehmen heraus. Der Käufer, oft ein anderer Mittelständler, rechnet Heizung und Hallenlüftung ein.
- Praxis in Freiburg: Eine Praxisimmobilie mit wenigen Zonen. Ein Ausweis ist schnell berechnet, und Interessenten aus dem Gesundheitsbereich fragen früh danach.
- Hotel am Bodensee oder im Schwarzwald: Beherbergungsbetriebe haben eine aufwendige Technik mit Küche, Wellness und Warmwasser. Hier lohnt es sich, den Ausweis vor dem Exposé zu klären, damit die Verhandlung nicht an einer Zahl hängt, die niemand kennt.
Was ändert sich beim Verkauf von Baudenkmälern und Bestandsbauten zum 1. Januar 2027?
Die pauschale Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Ab 1. Januar 2027 brauchen auch denkmalgeschützte Gewerbegebäude bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Das betrifft in Baden-Württemberg vor allem Altstadtlagen, in Heidelberg etwa mit seinem hohen Anteil denkmalgeschützter Gebäude, und umgenutzte Fabrikgebäude in den Industriestädten.
Wer ein Baudenkmal noch 2026 verkauft, ist nach heutigem Recht befreit. Verzögert sich der Notartermin ins neue Jahr, ist es die Ausnahme nicht mehr. Planen Sie lieber mit dem Ausweis, dann gibt es keine Überraschung.
Was gilt beim Wohn- und Geschäftshaus?
Dort kommt es aufs Datum an. Bis 31.12.2026 sind bei einem erheblichen Nichtwohnanteil zwei Ausweise nötig, einer für den Wohnteil und einer für den Nichtwohnteil. Wir stellen beide bis zu diesem Stichtag als Paket für 899 EUR aus, statt 1.298 EUR einzeln.
Ab 1. Januar 2027 gilt ein einziger Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, mit Zonen gerechnet, so wie beim Nichtwohngebäude. Ein Verbrauchsausweis scheidet dann aus, weil er nur noch für Gebäude zulässig ist, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Typisch sind Ladenlokale im Erdgeschoss von Innenstadthäusern in Städten wie Ludwigsburg, Tübingen oder Konstanz.
Was kostet der Ausweis, und was brauche ich dafür?
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet bei uns 899 EUR Festpreis, inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Alle Preise sind Endpreise, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmer nach § 19 UStG).
Sie schicken, was Sie haben: Grundrisse oder Maße, Fotos der Fassaden und des Heizungs-Typenschilds, das Baujahr, bekannte Sanierungen. Was fehlt, klären wir am Telefon. Einen Vor-Ort-Termin gibt es nicht, alles läuft per Telefon, E-Mail und Foto. Nach vollständigen Unterlagen liegt der Ausweis innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, und es gibt eine Geld-zurück-Garantie. Das Produkt im Detail: Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.
Was ist Ihr nächster Schritt?
Lassen Sie vor dem ersten Inserat klären, ob Ihr vorhandener Ausweis trägt. Schicken Sie ein Foto der ersten Seite oder, falls keiner existiert, ein paar Fotos und die Eckdaten Ihres Gebäudes. Die kostenlose Vorprüfung sagt Ihnen vorab, ob ein gültiger Ausweis reicht, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was für einen neuen Bedarfsausweis gebraucht wird. Telefon und WhatsApp: 0152 060 777 67. Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer, ist Immobilienexperte seit über 18 Jahren; wir erstellen Energieausweise seit 2018.
Häufige Fragen
Kann ich den Ausweis nutzen, den schon der frühere Eigentümer hat machen lassen?
Ja, solange er gültig ist. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung und hängt am Gebäude, nicht an der Person, die ihn bestellt hat. Prüfen Sie Ausstellungsdatum und DIBt-Registriernummer, und fragen Sie, ob seit der Ausstellung ein Umbau stattgefunden hat, der eine Neuberechnung des ganzen Gebäudes verlangt hätte.
Muss sich der Makler oder der Eigentümer um den Ausweis kümmern?
Die Vorlagepflicht liegt beim Verkäufer. Ein beauftragter Makler kann die Beschaffung übernehmen, haftet aber für die Pflichtangaben im Inserat eigenständig, so der Bundesgerichtshof 2017 (I ZR 232/16). Ab 1. Januar 2027 nennt § 80 GModG Makler bei Vorlage und Übergabe ausdrücklich.
Gilt die Pflicht auch, wenn die Halle leer steht oder abgerissen werden soll?
Ja. Die Pflicht knüpft an den Verkauf an, nicht an die aktuelle Nutzung. Die Ausnahmen sind abschließend aufgezählt: kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche, ab 2027 weniger als 50 m², sowie bis 31.12.2026 Baudenkmäler. Leerstand gehört nicht dazu.
Wer kontrolliert in Baden-Württemberg, ob ein Ausweis vorlag?
Der Vollzug ist Ländersache und liegt bei den Bauaufsichtsbehörden. Kontrolliert wird über die DIBt-Registriernummer in Stichproben (§ 99 GModG). In der Praxis ist das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen fehlender Inserat-Angaben größer als ein Bußgeldverfahren.
Wie schnell bekomme ich einen Bedarfsausweis, wenn der Verkauf drängt?
Wir liefern innerhalb von 24 Stunden, nachdem die Unterlagen vollständig sind. Alles läuft per Telefon, E-Mail und Fotos, ohne Vor-Ort-Termin. Wenn Sie vorab wissen wollen, was fehlt, nennt die kostenlose Vorprüfung die offenen Punkte.
Ist der Ausweis ab 2027 ein Muss für Baudenkmäler, die ich verkaufe?
Ja. Die Denkmal-Ausnahme gilt nur bis 31.12.2026. Ab 1. Januar 2027 brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis.
Quellen
Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.