Recht & Pflichten
Wer darf in Baden-Württemberg Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen?

Ausstellen darf nur, wer zu einer der Gruppen in § 88 GModG gehört: Nachweisberechtigte, Hochschulabsolventen einschlägiger Fachrichtungen, Handwerker, staatlich geprüfte Techniker, nach Landesrecht zur Erfüllungserklärung Berechtigte oder wer die BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung bestanden hat. Jeder Ausweis braucht außerdem eine Registriernummer beim DIBt. Ob jemand ein Nichtwohngebäude wirklich rechnen kann, ist eine zweite Frage.
Wer darf überhaupt einen Energieausweis für ein Gewerbegebäude ausstellen?
Wer zu einer der Gruppen in § 88 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gehört. Die Liste ist abschließend, und das Wort „nur“ im Gesetz ist ernst gemeint.
Die Gruppen nach § 88 Abs. 1:
- Bauvorlage- und Nachweisberechtigte nach Landesrecht.
- Hochschulabsolventen unter anderem in Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technischer Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik.
- Handwerker der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerbe sowie Schornsteinfeger, mit Meistertitel oder gleichwertiger Eintragung.
- Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker.
- Personen, die nach Landesrecht die Erfüllungserklärung nach § 92 ausstellen dürfen. Diese Gruppe ist seit 29.07.2026 neu.
Dazu kommt ein sechster Weg nach Absatz 5: wer die BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung bestanden hat. Gezählt wird also so: fünf Gruppen nach Absatz 1, dazu die BAFA-Prüfung nach Absatz 5. Vorsicht bei älteren Texten: Sie nennen oft nur vier Gruppen und kennen die Erfüllungserklärung noch nicht.
Reicht der Titel allein aus, oder braucht es einen Zusatznachweis?
Für die Gruppen 2 bis 4 reicht der Titel nicht. Absatz 2 verlangt zusätzlich einen Schwerpunkt im energiesparenden Bauen oder zwei Jahre Berufserfahrung, eine Schulung nach Anlage 11 oder eine öffentliche Bestellung.
Das ist der Punkt, an dem sich der Markt trennt. Ein Maschinenbauingenieur, der jahrelang Anlagen für Automobilzulieferer geplant hat, erfüllt das Fachrichtungskriterium. Ob er auch die Zusatzvoraussetzung erfüllt, steht auf einem anderen Blatt. Und ob er ein Bürogebäude mit Mischnutzung zonieren kann, auf einem dritten.
Eine Übersicht, wie Sie die Gruppen in der Praxis einordnen:
| Gruppe | Typischer Hintergrund | Was Sie nachfragen sollten |
|---|---|---|
| Nachweisberechtigte | Architekten und Ingenieure mit Bauvorlageberechtigung | Reichweite der Berechtigung, Nichtwohnbau-Projekte |
| Hochschulabsolventen | Planungsbüros, TGA-Ingenieure | Welche der Zusatzvoraussetzungen nach Absatz 2 |
| Handwerker | Heizungsbau, Elektro, Schornsteinfeger | Nur Wohngebäude oder auch Nichtwohngebäude? |
| Techniker | Staatlich geprüfte Techniker | Ausbildungsschwerpunkt, Schulung nach Anlage 11 |
| Erfüllungserklärung | Landesrechtlich definierter Kreis | Ob und wie weit die Landesregelung reicht |
| BAFA-Prüfung | Energieberater | Prüfungsnachweis, nicht nur Listeneintrag |
Ein Hinweis zur Haftung: Wer als Aussteller falsche Angaben in den Ausweis schreibt, kann dem Eigentümer Ärger bereiten. Falsche Angaben können beim Verkauf als Sachmangel gelten, bei Arglist trägt auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht. Deshalb lohnt es sich, bei der Auswahl auf Sorgfalt zu achten und nicht nur auf den günstigsten Preis.
Wann gilt eine Berechtigung nur für Wohngebäude?
Wenn die Fortbildung ausdrücklich auf Wohngebäude beschränkt war. Das regelt Absatz 3: Wer nur dafür geschult ist, darf Nichtwohngebäude nicht ausstellen.
Das trifft einen Teil der Anbieter im Markt. Ein Heizungsbaumeister, der seit Jahren Einfamilienhäuser in der Region bilanziert, ist dafür qualifiziert. Für eine Praxis in Freiburg mit Sprechzimmern, Wartebereich und Lüftungsanlage oder für ein Hotel am Bodensee mit Gastronomie, Zimmern und Wellnessbereich gilt das nicht automatisch.
Fragen Sie deshalb zweimal nach: Erstens, auf welchem Weg nach § 88 die Person berechtigt ist. Zweitens, ob die Berechtigung Nichtwohngebäude einschließt. Die Antworten sollten ohne Zögern kommen.
Was verlangt ein Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg, was ein Wohnhaus nicht verlangt?
Es verlangt eine Bilanz nach DIN V 18599, nicht das vereinfachte Verfahren, das bei Wohngebäuden verbreitet ist. Das Gebäude wird in Nutzungszonen zerlegt, jede Zone hat eigene Nutzungsprofile für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Wärme.
Die Praxis im Land zeigt, wie unterschiedlich das aussieht:
- Zuliefererhalle im Neckartal: große Hallenhöhe, Hallenheizung mit Strahlern oder Warmlufterzeugern, Büro- und Sozialtrakt angebaut, Prozesswärme aus der Fertigung. Der Aussteller muss Gebäudeenergie und Prozessenergie trennen können.
- Praxis in Freiburg: kleine Fläche, aber mehrere Zonen, mechanische Lüftung in Behandlungsräumen, oft in einem Altbau mit Gewerbe im Erdgeschoss.
- Hotel am Bodensee: Saisonbetrieb, Gastronomie mit Küche, Bettenzimmer, Spa. Viele Zonen mit sehr unterschiedlichen Profilen, bei unseren Ausweisen bis zu 4 Zonen im Festpreis.
- Bürostandort in Stuttgart oder Karlsruhe: Großraumbüros, Besprechungszonen, Serverräume, Tiefgarage.
Wer Wohnhäuser rechnet, rechnet nach anderen Regeln. Dass ein Ausweis das Wort „Nichtwohngebäude“ trägt, sagt noch nichts darüber, ob jemand es wirklich kann. Wie die Rechnung aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber DIN 18599, das Prinzip der Aufteilung der Ratgeber Zonierung bei Nichtwohngebäuden.
Welche Rolle spielen die Hochschulstädte im Land?
Eine indirekte. Baden-Württemberg hat mit Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen, Heidelberg, Mannheim und Ulm viele Hochschulstandorte, die Ingenieure und Architekten ausbilden. Das heißt aber nicht, dass jeder Absolvent Nichtwohngebäude bilanziert.
Ein Absolvent der Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik gehört zu den im Gesetz genannten Gruppen. Das Studium selbst ist aber nicht die Qualifikation für die Gebäudebilanz, sondern der Zugang. Entscheidend sind Absatz 2 und die Praxis.
Hinzu kommt: Die Ausstellungsberechtigung ist Bundesrecht. Nur die Nachweisberechtigung und die Erfüllungserklärung hängen am Landesrecht. Welche Personen das in Baden-Württemberg im Detail sind, regeln die landesrechtlichen Vorschriften, nicht dieser Ratgeber. Ein Ausweis für ein Gebäude in Konstanz kann von jemandem berechnet werden, der aus einem anderen Bundesland arbeitet, sofern er berechtigt ist. Eine Übersicht über die Rolle der Länder gibt der Ratgeber Landesrecht.
Was heißt das für einen Mittelständler, der Halle, Büro und Lager unter einem Dach hat?
Er braucht jemanden, der alle drei Nutzungen in einer Bilanz zusammenführt. Typisch für Baden-Württemberg ist der gewachsene Familienbetrieb: Die Halle stammt aus den 1960er Jahren, der Verwaltungstrakt wurde in den 1980ern angebaut, das Lager kam später dazu, und jedes Teil hat eine andere Heizung. Hidden Champions und Handwerksbetriebe im ländlichen Raum haben oft genau diese Struktur.
Für den Ausweis heißt das: mehrere Zonen, mehrere Erzeuger, unterschiedliche Baujahre. Ein Aussteller, der das noch nie gerechnet hat, braucht Rückfragen, die sich über Wochen ziehen. Ein erfahrener Aussteller fragt in einem Telefonat nach Flächen, Baujahren und Typenschildern und kommt mit einem Satz Fotos aus. Mehr zur Unterlagenliste steht im Ratgeber Checkliste Unterlagen.
Was ist die DIBt-Registriernummer, und was sagt sie aus?
Sie belegt, dass der Ausweis bei der Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik angemeldet ist. Nach § 98 GModG beantragt der Aussteller sie, bevor er den Ausweis ausstellt. Die Nummer steht auf dem fertigen Ausweis.
Sie ist kein Gütesiegel für die Rechnung, aber ein Herkunftsnachweis. Über sie laufen die Stichprobenkontrollen nach § 99 GModG. Ein Beispielausweis ohne Registriernummer ist ein Warnzeichen.
Bei Auftraggebern in Baden-Württemberg lohnt eine einfache Routine: Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Ausweis für ein Nichtwohngebäude zeigen, nicht für ein Einfamilienhaus. Achten Sie darauf, dass Wärme und Strom getrennt ausgewiesen sind und dass Zonen erkennbar sind.
Zählt der Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste?
Für den Ausweis nicht. Die Liste ist wichtig, wenn Sie Förderung beantragen wollen. Als Berechtigungsweg zählt aber nur, was in § 88 steht, und dort ist es die bestandene BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung nach Absatz 5.
Die Verwechslung ist häufig. Wer ein Bürogebäude in Karlsruhe sanieren will und Fördermittel beantragt, braucht einen Experten aus der Liste. Wer nur einen Ausweis braucht, muss nur wissen, ob die ausstellende Person berechtigt ist. Beide Rollen können sich in einer Person treffen, müssen es aber nicht. Mehr dazu im Ratgeber Energieberater für Nichtwohngebäude. Bei Förderfragen helfen BAFA-Förderung, KfW-Förderung und Landesförderung.
Was passiert, wenn jemand ohne Berechtigung ausstellt?
Er handelt ordnungswidrig. § 108 GModG sieht dafür einen Bußgeldrahmen bis 10.000 Euro vor. Das Bußgeld trifft den Aussteller, den praktischen Schaden hat der Auftraggeber.
Denn ein Ausweis aus unberechtigter Quelle ist bei Verkauf oder Vermietung kein verlässlicher Nachweis. Fällt das erst nach dem Vertragsschluss auf, steht der Eigentümer ohne wirksamen Ausweis da. Welche Folgen ein fehlender oder falscher Ausweis hat, beschreibt der Ratgeber Bußgeld ohne Energieausweis.
Darf ich als Eigentümer den Ausweis selbst ausstellen?
Nur, wenn Sie selbst zu einer Gruppe nach § 88 gehören. Eine allgemeine Eigentümer-Ausnahme gibt es nicht. Wer als Bauingenieur oder Architekt zugleich Eigentümer einer Halle ist, kann den Ausweis rechtlich selbst ausstellen und braucht trotzdem die Registriernummer.
Praktisch spricht ein Käufer oder Mieter eher einem Dritten Vertrauen zu. Für Verkäufe lohnt sich das unabhängige Urteil, bei Verpachtungen auch.
Was ändert sich am 1. Januar 2027 für Aussteller?
Das Werkzeug, nicht der Kreis der Berechtigten. Ab 01.01.2027 gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis, gerechnet nach DIN/TS 18599:2025-10, mit Klassen von A bis G. Klasse A ist nur für Nullemissionsgebäude möglich und setzt ein Verhältnis zum Referenzgebäude von höchstens 1,0 voraus.
| Thema | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Ausweisart Nichtwohngebäude | Wahl Bedarf oder Verbrauch | nur Bedarfsausweis |
| Rechennorm | DIN V 18599:2018-09 | DIN/TS 18599:2025-10 |
| Effizienzklasse | keine | A bis G |
| Form | Papier üblich | digital, maschinenlesbar |
| Baudenkmäler | ausgenommen | Ausweis nötig |
Die Muster-Bekanntmachung für Ausweise ab 2027 steht noch aus. Ausweise, die 2026 ausgestellt werden, bleiben 10 Jahre gültig. Sie müssen nicht umgerechnet werden. Mehr zum Überblick unter Energieausweis-Pflicht 2027 und Klassen im Überblick.
Woran erkenne ich vorab, ob ein Anbieter Nichtwohngebäude beherrscht?
Daran, was er fragt. Ein erfahrener Aussteller fragt nach Flächen je Nutzung, nach Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Heizart und Baujahr. Wer nur nach der Wohnfläche fragt, rechnet Wohnhäuser.
Vier Fragen, die in einem Telefonat reichen:
- Auf welchem Weg nach § 88 sind Sie berechtigt?
- Gilt das ausdrücklich auch für Nichtwohngebäude?
- Kann ich einen Beispielausweis mit Registriernummer sehen?
- Nennen Sie mir einen Festpreis vorab?
Bei uns gilt: Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest. Telefon, E-Mail, Fotos, Unterlagen, alles ohne Vor-Ort-Termin. Ein Ausweis wird von einer berechtigten Person gerechnet und trägt eine DIBt-Registriernummer. Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 kostet 899 Euro Festpreis und liegt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen bei Ihnen. Die Details stehen auf der Seite Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude und im Überblick der Kosten. Hinter dem Angebot steht Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren, mehr unter Über uns.
Ihr nächster Schritt
Klären Sie zuerst die Berechtigung, dann den Preis. Wenn Sie wissen möchten, was Ihr Objekt braucht, starten Sie die kostenlose Vorprüfung: Wir sagen Ihnen vorab, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen fehlen. Oder rufen Sie an: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.
Häufige Fragen
Darf mein Steuerberater oder Immobilienverwalter den Ausweis für meine Gewerbeeinheit ausstellen?
Nur, wenn er persönlich zu einer Gruppe nach § 88 GModG gehört. Der Beruf Steuerberater oder Verwalter gehört nicht dazu. Ein Verwalter kann den Ausweis allenfalls beauftragen, ausstellen muss ihn eine berechtigte Person.
Reicht ein Maschinenbau-Studium, um Hallen zu bilanzieren?
Maschinenbau gehört zu den im Gesetz genannten Fachrichtungen. Hinzukommen muss einer der Nachweise aus Absatz 2: Schwerpunkt energiesparendes Bauen, zwei Jahre Berufserfahrung, Schulung nach Anlage 11 oder öffentliche Bestellung. Ob jemand Hallen mit Hallenheizung und Prozesswärme sauber abgrenzt, zeigt erst die Praxis.
Woran erkenne ich, dass ein Angebot unseriös ist?
Typische Warnzeichen: kein Beispielausweis für ein Nichtwohngebäude, keine Auskunft zur Berechtigung nach § 88, kein Festpreis, keine Registriernummer auf dem Muster. Ein Ausweis für ein Gewerbeobjekt ohne Zonierung ist ebenfalls verdächtig.
Gilt die Berechtigung bundesweit oder nur in Baden-Württemberg?
Die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG ist ein Bundesrecht. Nur der Weg über die Nachweisberechtigung und die Erfüllungserklärung knüpft an Landesrecht an. Ein Ausweis für ein Gebäude in Konstanz kann also von jemandem aus einem anderen Bundesland berechnet werden, wenn er berechtigt ist.
Muss ich jemanden vor Ort einsetzen?
Nein. Bei uns läuft alles digital und ohne Vor-Ort-Termin. Sie liefern Angaben und Fotos, etwa vom Typenschild der Heizung, vom Grundriss und von der Fassade.
Was kostet der Ausweis, wenn die Berechtigung geklärt ist?
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet bei uns 899 Euro Festpreis, inklusive bis zu 4 Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.
Quellen
Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.